Latinum

Bachelor und Master of Arts

Der Fachbereichsrat 05 hat in seiner Sitzung vom 03.06.2015 einer revidierten Prüfungsordnung für B.A. Kernfach zugestimmt, die in diesem Studiengang das Latinum als Voraussetzung nicht mehr vorsieht. Diese Regelung tritt mit dem SS 2016 in Kraft, auch für bereits eingeschriebene Studierende. Im romanistischen B.A. Beifach wird ebenfalls kein Latinum gefordert.
Auch die Studierenden des M. A. Romanistik Interkulturell sind von der Latinumsauflage befreit.

Bachelor und Master of Education (inkl. Wirtschaftspädagogik)

Angesichts dieser Änderung der LVO (siehe dort unter des Eintrages der studierten Sprache), die am 1. April 2020 in Kraft getreten ist (beachten Sie hierzu bitte diese Hinweise), gilt für den Studienantritt ab dem Sommersemester 2020, dass die Lateinkenntnisse innerhalb der fachspezifischen Module erlangt werden.
Sollten Sie sich im Wintersemester 2019/20 oder vorher eingeschrieben haben und die entsprechenden Modulleistungen erbracht haben, so können Sie diesen Antrag stellen.

Die Studierenden des M. Ed. Wirtschaftspädagogik mit Französisch und Spanisch als Schwerpunktfach sind von der Latinumsauflage befreit.