Prüfungen

Prüfungsanmeldungen und -abmeldungen

Die Prüfungsanmeldephase für Modulprüfungen im WS 2023/34 läuft von Montag, 08.01.2024, 13.00 Uhr bis Montag, 22.01.2024, 13.00 Uhr.

Bitte melden Sie sich in diesem Zeitraum für alle Prüfungen an, die Sie im WS 2023/24 ablegen möchten. Falls Sie Probleme bei der Prüfungsanmeldung haben, kontaktieren Sie uns bitte umgehend im Verlauf der Prüfungsanmeldephase.

Wir können Sie nicht mehr nachträglich nach Ablauf der Prüfungsanmeldephase anmelden, außer es tritt einer der folgenden zwei Ausnahmefälle ein:

  • wenn ein ärztliches Attest vorliegt, wonach bis zum Ende der Anmeldefrist aus gesundheitlichen Gründen die Anmeldung nicht möglich war, oder
  • wenn aus technischen Gründen die Anmeldung nicht möglich war, wenn nachgewiesen werden kann (per Log-Einträgen, Screenshot o.Ä.), dass die Anmeldung vor Ablauf der Anmeldefrist versucht wurde, und wenn das Studienbüro so rasch wie möglich über das Problem informiert wurde (d.h. konkret: nur in Fällen, in denen jemand ganz kurz vor Ende der Frist die Anmeldung vergeblich versucht und sich ganz kurz nach Ablauf der Frist deswegen im Studienbüro gemeldet hat).

Bitte achten Sie deshalb dringend auf die Anmeldephasen, schreiben Sie sich diese in den Kalender und setzen Sie sich einen Alert.

 

Übersicht aller Modulprüfungen, Prüfungstermine und prüfungsrelevanten Veranstaltungen im WS 2023/24 - Ankündigung Nachschreibetermin

Hier finden Sie die Übersicht Prüfungsformen im WiSe 2023/24. In der Übersicht finden Sie Prüfungsformen für das B.A. Kernfach und Beifach und alle M.A. Module, mit Informationen zu den klausurrelevanten Veranstaltungen und den Abgabeterminen für Hausarbeiten, sowie die Klausurtermine für alle Prüfungsordnungen.

Der Nachschreibetermin für die Klausuren im Wintersemester 2023/24:

26.03.2024, 10:00 - 12:00 Uhr im Raum GFG 01-731

Der Nachschreibetermin ist für diejenigen Studierenden vorgesehen, die auf Grund etwaiger Überschneidungen mehrerer Prüfungen nicht an den ursprünglich angesetzten Prüfungsterminen an den Klausuren teilnehmen können. Wenn mehrere Prüfungen am selben Tag, jedoch zu unterschiedlichen Uhrzeiten stattfinden, sind Sie auch berechtigt, am Nachschreibetermin teilzunehmen.

Falls dies auf Sie zutrifft, melden Sie sich bitte zunächst für den regulär festgelegten Prüfungstermin in JOGU-StINe an und informieren Sie anschließend per E-Mail das Studienbüro Erziehungswissenschaft unter der unten angegebenen Adresse, so dass wir Sie zum Nachschreibtermin anmelden können. Bitte erscheinen Sie pünktlich und bringen Sie Ihren Studierendenausweis oder Lichtbildausweis zum Nachschreibetermin mit.

Studienbuero-erziehungswissenschaft@uni-mainz.de

 

Einsicht in die schriftlichen Modulprüfungen

Falls Sie Einsicht in Ihre schriftlichen Prüfungsleistungen (Klausuren, Take-Home-Klausuren, Hausarbeiten, Berichte u.s.w.) nehmen möchten, fragen Sie bitte zunächst per Mail im Studienbüro Erziehungswissenschaft  an: Studienbuero-erziehungswissenschaft@uni-mainz.de

Bitte nennen Sie in Ihrer Anfrage unbedingt

  • die Modulnummer (M.02.052.XXXX)
  • das Semester, in dem die Prüfung abgelegt wurde

 

Krankmeldungen Prüfungen

Klausuren | Mündliche Prüfungen

Sollten Sie krankheitsbedingt oder aus anderen triftigen Gründen an einer Klausur oder mündlichen Modulabschlussprüfung nicht teilnehmen können, informieren Sie schnellstmöglich das Studienbüro und reichen Sie Ihr Attest oder Ihren sonstigen Nachweis unverzüglich ein bzw. nach. Das ärztliche Attest kann formlos vom Arzt bzw. Ärztin erstellt werden, sofern es alle Angaben des hier zum Download bereitgestellten Attest Formular enthält. Es ist wichtig, dass im Krankheitsfalle bestätigt wird, dass der Prüfungsteilnehmer bzw. die Prüfungsteilnehmerin für die betreffende Prüfung NICHT PRÜFUNGSFÄHIG ist. Atteste, in denen lediglich eine ARBEITSUNFÄHIGKEIT bescheinigt wird, werden nicht anerkannt.

Entschuldigte Modulabschlussprüfungen müssen im darauffolgenden Semester nachgeholt werden. Sie müssen sich dann erneut dazu anmelden. Sie werden nicht vom Studienbüro automatisch angemeldet. Sollten Sie unentschuldigt der Prüfung fernbleiben, wird die Prüfung mit "nicht ausreichend" (5,0) gewertet. In diesem Fall müssen Sie die Wiederholungsprüfung ebenfalls spätestens in der Prüfungsphase des darauffolgenden Semesters ablegen.

Andere triftige Gründe, die anerkannt werden, sind zum Beispiel die Erkrankung des eigenen Kindes, Versorgen von pflegebedürftigen Angehörigen, Trauerfall, Schließung von Kitas und Schulen, angeordnete häusliche Isolation oder Quarantäne, etc. Auch in diesen Fällen ist die Vorlage eines Nachweises erforderlich. Gerne können Sie bei unklaren Fällen Rücksprache mit uns nehmen.

Hausarbeiten | Praktikumsberichte | Forschungsberichte

Wenn Sie während der Prüfungsphase die Bearbeitung Ihrer schriftlichen Modulprüfungen (Hausarbeiten, Praktikums- und Projektberichte u. s. w.) für einen bestimmten Zeitraum wegen Erkrankung oder aus anderen triftigen Gründen unterbrechen müssen, können Sie für die Dauer der Unterbrechung eine Verlängerung der Abgabefrist beantragen. Die Gründe sind entsprechend nachzuweisen.

Im Falle, dass Sie erkranken, müssen Sie ein ärztliches Attest einreichen. Darin muss bescheinigt werden, dass Sie auf Grund von Krankheit für einen bestimmten Zeitraum nicht prüfungsfähig sind. Die Abgabefrist wird dann um die bescheinigten Krankheitstage verlängert.

Das Attest muss unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Verzögern, per E-Mail beim Studienbüro Erziehungswissenschaft (studienbuero-erziehungswissenschaft@uni-mainz.de) eingereicht werden. Der neue Abgabetermin wird Ihnen nach Eingang des Attests per E-Mail mitgeteilt.

Sie können bezüglich des Attestes zwischen diesen beiden Möglichkeiten wählen:

Der Arzt bzw. die Ärztin bestätigt die Dauer der Krankheit und die Prüfungsunfähigkeit auf dem hier bereitgestellten Attest Formular.

Das Attest-Formular und die dazugehörigen Hinweise finden Sie im Downloadbereich rechts.

In Spalte 3 der Tabelle (Modul/Modulname/Modul-Nr./Kurstitel) reicht es aus, wenn Sie die Nummer der Modulprüfung (M.02.052.XXXX) eintragen.

Möchten Sie wegen einer länger andauernden Krankheit von der Prüfung in dem betreffenden Prüfungsturnus zurücktreten, so muss im Attest-Formular das Kästchen bei:

„Die Krankheit besteht dauerhaft/auf unbestimmte Zeit“ angekreuzt werden.

Wir tragen in diesem Fall bei der/den betreffenden Prüfung/en eine entschuldigte Nichtteilnahme in Jogustine ein, so dass hierfür kein Fehlversuch angerechnet wird. Nach dem Wegfall der anerkannten Gründe (z.B. Krankheit) ist die Prüfung zum nächstmöglichen Prüfungstermin erneut anzumelden und abzulegen.

Das ärztliche Attest kann formlos vom Arzt bzw. Ärztin erstellt werden, sofern es alle Angaben des oben genannten Attest- Formulars enthält. Es ist wichtig, dass im Krankheitsfalle bestätigt wird, dass der Prüfungsteilnehmer bzw. die Prüfungsteilnehmerin für die betreffende Prüfung NICHT PRÜFUNGSFÄHIG ist. Atteste, in denen lediglich eine ARBEITSUNFÄHIGKEIT bescheinigt wird, werden nicht anerkannt.

Andere triftige Gründe, die anerkannt werden, sind zum Beispiel die Erkrankung des eigenen Kindes, Versorgen von pflegebedürftigen Angehörigen, Trauerfall, Schließung von Kitas und Schulen, angeordnete häusliche Isolation oder Quarantäne u.s.w. Auch in diesen Fällen ist die Vorlage eines Nachweises erforderlich. Gerne können Sie bei unklaren Fällen Rücksprache mit uns nehmen.

Neue TAN-Liste beantragen

Sollten Sie einen neuen TAN-Block benötigen, können Sie diesen über JOGU-StINe oder über das Webformular beantragen.

 

Informationen zur BA und MA-Arbeit

BA- und MA-Arbeiten werden nicht im Institut für Erziehungswissenschaft, sondern im Zentralen Prüfungsamt des Fachbereichs 02 angemeldet und abgegeben.

Bei Fragen bzgl. der Semesterrückmeldung wenden Sie sich bitte an das zentrale Studierendensekretariat der JGU.

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur BA-Arbeit, inklusive dem Dokument zur Anmeldung: Verfahrensablauf bei Bachelor- und Masterarbeiten

Kurzclips zur Prüfungsanmeldung und zur Anmeldung des Abschlussmoduls

Prüfungsangst

Die Psychotherapeutische Beratungsstelle der JGU Mainz hat einen frei zugänglichen und anonym nutzbaren Online-Kurs zur Bewältigung von Prüfungsängsten entwickelt. Der Kurs ist ein Angebot an alle Studierenden der JGU, die ihre Prüfungsängste selbstständig überwinden und so ihre Prüfungskompetenz verbessern möchten.
Nähere Informationen zum Online-Kurs finden Sie unter "Prüfungsangst Bewältigen Online" und im dazugehörigen Infofilm: