Einstufungsbescheid/Anerkennung von Studienleistungen

Bisherige Leistungen fürs Studium nutzen? Lohnt sich! Hol dir alle Infos unter www.an.hrk.deAuf der Website „AN! Anerkennung und Anrechnung im Studium“ können sich Studierende und Studieninteressierte über die Möglichkeit der Anerkennung von hochschulischen Leistungen und der Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen informieren.

www.anerkennung-und-anrechnung-im-studium.de

 

 

 

Einstufungs-/Anrechnungsbescheide

Als Studienfach- oder Hochschulortwechsler müssen Sie für Ihre Immatrikulation einen Einstufungs-/Anrechnungsbescheid vorlegen. Ihre Einstufung in ein bestimmtes Fachsemester richtet sich danach, wie viele für das Studium der Soziologie an der Universität Mainz relevante Leistungsnachweise Sie bisher erworben haben.

Um einen Einstufungsbescheid zu erhalten, müssen Sie deshalb Ihre bereits erworbenen Leistungsnachweise (Scheine) dem Studienfachberater vorlegen. Hierzu füllen Sie bitte das Formular für Anrechnungsbescheide der Universitätsverwaltung aus. Danach kommen Sie bitte mit diesen in die Sprechstunde des Studienfachberaters. Der Studienfachberater prüft ihren Antrag und nimmt die Einstufung für die Studiengänge Diplom, Magister, Bachelor of Arts und Master of Arts direkt vor. Informieren Sie sich im Vorfeld anhand der Prüfungsordnungen bzw. Modulhandbücher der jeweiligen Studiengänge über die relevanten Leistungsnachweise. Hierbei kommt es vor allem auf äquivalente Inhalte und (Prüfungs-)Leistungen an. Daher ist es notwendig, dass Sie Informationen über Inhalt und Art der anzuerkennenden Leistungen in die Sprechstunde des Studienfachberaters mitbringen.

 

Checkliste Einstufungs-/Anrechnungsbescheide:

  • Formular für Anrechnungsbescheide
  • Leistungsnachweise (z.B. Scheine, Transcript of Records)
  • Informationen über Inhalt und (Prüfungs-)Leistungen der anzuerkennenden Leistungsnachweise
    (z.B. Modulhandbuch, Studienplan)

Nach der Einstufung ist es nötig, dass Sie sich Ihre der Einstufung zugrunde liegenden Studienleistung noch formal anerkennen lassen. Zur Anerkennung von Studienleistungen müssen Sie jedoch bereits immatrikuliert sein. Der formale Akt kann also erst nach Ihrer Einschreibung vollzogen werden. Die Vorbereitung für beide Schritte kann jedoch zeitgleich durchgeführt werden.

 

Anerkennung von Studienleistungen

Hochschulort- oder Studienfachwechsler sowie Studierende, die Leistungsnachweise im Ausland erworben haben, können sich andernorts erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen in den Studiengängen der Soziologie anerkennen lassen.

Hierzu ist es notwendig, dass Sie mit folgenden Unterlagen in die Sprechstunde des Studienfachberaters kommen:

Hochschulortwechsler:
Drucken Sie bitte die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus und lassen Sie sie im Falle eines Hochschulort- und Studienfachwechsels von dem an Ihrer "Herkunftsuniversität" zuständigen Prüfungsamt unterzeichnen.

Auslandssemester:
Bei Studienleistungen, die im Rahmen des ERASMUS-Programms an den Partneruniversitäten erworben wurden, bringen Sie bitte das „Learning-Agreement“ mit.

Drucken Sie den Antrag auf Anerkennung der Studienleistungen aus und bringen Sie ihn ausgefüllt und unterschrieben in die Sprechstunde der Studienfachberatung mit.

Bringen Sie bitte auch Ihre Leistungsnachweise bzw. Ihr transcript of records mit, damit die anzuerkennenden Leistungen eingesehen werden können.

Informieren Sie sich im Vorfeld anhand der Prüfungsordnungen bzw. Modulhandbücher der jeweiligen Studiengänge über die relevanten Leistungsnachweise. Hierbei kommt es vor allem auf äquivalente Inhalte und (Prüfungs-)Leistungen an. Daher ist es notwendig, dass Sie Informationen über Inhalt und Art der anzuerkennenden Leistungen in die Sprechstunde des Studienfachberaters mitbringen.

Der Studienfachberater prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit der Unterlagen, erstellt den Anerkennungsbescheid und leitet diesen an das Prüfungsamt des FB 02 weiter. Daraufhin werden im Prüfungsamt die von Ihnen erbrachten Leistungen in Ihre Prüfungsakte in CampusNet (Jogustine) eingetragen. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung über die anerkannten Leistungen.

Da mit diesem Verfahren ein erheblicher Koordinationsaufwand verbunden ist, rechnen Sie bitte während der Vorlesungszeit sicherheitshalber mit einem Bearbeitungszeitraum von mindestens zwei bis drei Wochen. In der vorlesungsfreien Zeit kann sich die Bearbeitung zudem verzögern. Bitte berücksichtigen Sie diese Fristen bei Ihren Planungen.

 

Checkliste Anerkennung von Studienleistungen:

  • Learning Agreement (bei im Ausland erbrachten Leistungsnachweisen)
  • Antrag auf Anerkennung
  • Leistungsnachweise (z.B. Scheine, Transcript of Records)
  • Informationen über Inhalt und (Prüfungs-)Leistungen der anzuerkennenden Leistungsnachweise (z.B. Modulhandbuch, Studienplan)

 

Ansprechpartner im Studienbüro:

Dr. Dirk Böpple
Leiter des Studienbüros/Studienmanager
Sprechstunde: Dienstag 14:00 - 15:00 Uhr
(in der vorlesungsfreien Zeit: nach Vereinbarung)
Tel.: +49 (0)6131 / 39 - 23 155
Raum: 03-324 (GFG)

 

Svenja Wassenberg
Studienfachberatung/Erasmus+ Koordinatorin
Sprechstunde: Donnerstag 10:00 - 11:00 Uhr

Tel.: +49 (0)6131 / 39 - 28046
Raum: 03-326 (GFG)

E-Mail: studienbuero.soziologie@uni-mainz.de

 

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