Das Fach Kirchenrecht – Staatskirchenrecht – Kirchliche Rechtsgeschichte an der Universität Mainz

1. Das Kirchenrecht als praktische Wissenschaft zielt auf die Erhellung der rechtlichen Strukturen und Zusammenhänge sowie von Entscheidungsprozessen in der Kirche auf der ortskirchlichen und der weltkirchlichen Ebene. Ein wesentliches Verdienst der Codex-Reform in der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts war es, weltkirchlichen Bezügen die Tür zu öffnen. Zu einer zeitgemäßen Kanonistik im 21. Jahrhundert gehört es, diese Blickrichtung zu internalisieren, um zu sehen, wie andernorts auf die Anforderungen der Zeit rechtlich relevant reagiert wird.

2. Kirchliches Recht erschöpft sich nicht im positiven Recht der Gegenwart. Immer ist das überpositive Recht aufgrund von Schöpfungsordnung und Offenbarung sowie dessen Realisierung in der Tradition mit zu bedenken. Die katholische Kirche verfügt über einen reichen Schatz rechtshistorischer Normen. Teilweise ist dieser Schatz durch ältere und / oder moderne Editionen der Forschung erschlossen. Teilweise steht dies noch aus. Daher kommt in Forschung und Lehre der Erhellung der rechtsgeschichtlichen Zusammenhänge, ohne die die kanonistische Gegenwart der Universal- und der Ortskirche nicht zu denken ist, eine große Bedeutung zu. Diesem Ziel dienen auch die rechtshistorischen Forschungen des Seminars.

3. Zum Fächerkanon des Seminars gehört das Staatskirchenrecht. Das Seminar für Kirchenrecht, Staatskirchenrecht und Kirchliche Rechtsgeschichte vertritt diese Disziplin bisher exklusiv an der Johannes Gutenberg-Universität. Eine Kooperation mit der evangelisch-theologischen Fakultät und der rechtswissenschaftlichen Fakultät wird den Studierenden aller Fakultäten in absehbarer Zeit neue interdisziplinäre Zugänge zum Fach und den Studierenden der Rechtswissenschaften ein entsprechendes Schwerpunktstudium eröffnen.

4. Als Disziplin im Kanon der praktischen Theologie ist die Vernetzung der akademischen Kanonistik mit den anderen Fächern der praktischen Theologie ebenso wie der ortskirchlichen Rechtspraxis von Bedeutung. Das Kirchenrecht sollte möglichst im reflektierenden Dialog mit den Verantwortlichen und den Gläubigen im Bistum stehen. Als praktisches Fach leistet das Kirchenrecht dann einen Dienst für die Ortskirche, ihre Hierarchie und die Gläubigen.

5. Die internationale akademische Kooperation mit der Faculty of Canon Law der KU Leuven ermöglicht Studierenden der JGU Mainz mit Abschlüssen in Theologie und/oder Rechtswissenschaften ein konsekutives Aufbaustudium in den Fächern: „Society, Law and Religion” und „Canon Law” (Master of Arts (MA); Master of Comparative Law (MCL); Licentiate of Canon Law / Juris Canonici Licentia (JCL)).