Bibelkunde

Merkblatt zur Bibelkunde-Prüfung (Biblicum)

Maßgeblich ist der Abschnitt über die Prüfungsanforderungen in der mündlichen Prüfung im Fach Bibelkunde (Rechtsverordnung über die Erste Theologische Prüfung vom 14.4.1986, Prüfungsanforderungen Nr. VII. Bibelkunde, S. 5f.). Diesen Text kann man in jeder Ausgabe des "Rundbriefs" nachlesen. Die folgenden Hinweise möchten die Prüfungspraxis vorstellen und erläutern, so dass die Kandidatinnen und Kandidaten sich optimal auf die Prüfung vorbereiten können.

1. Es werden Kenntnisse zu Aufriss und Inhalt aller Bücher der Bibel im Überblick erwartet.
Darin sind sowohl die größeren wie die kleineren biblischen Schriften eingeschlossen. Bei der Vereinbarung von Schwerpunkten werden Detailkenntnisse werden zu je drei alt- und neutestamentlichen Büchern hinsichtlich ihres Aufbaus und Inhalts erwartet. Da es sich hierbei um größere Schriften unterschiedlichen Charakters handeln muss, kommen nicht alle biblischen Bücher gleichermaßen dafür in Frage. So dürfen im Alten Testament nicht gewählt werden: 1. und 2. Chronik. Esther, Sprüche, Hohes Lied, Klagelieder Jeremias. Von den sog. zwölf kleinen Propheten sind zulässig: Hosea, Amos, Micha, Sacharja; Haggai nur zusammen mit Sacharja. Bej Jesaja ist entweder Protojesaja (cap. 1-39) oder Deutero- und Tritojesaja zulässig (cap. 40-66). Esra und Nehemia dürfen nur zusammen als ein Schwerpunkt und Ruth darf nur gemeinsam mit dem Buch der Richter gewählt werden.

Im Neuen Testament dürfen die Bücher 1. und 2. Thessalonicher, 1. und 2. Timotheus, 1. und 2. Petrus, 1. bis 3. Johannes nur zusammen als je ein Schwerpunkt gewählt werden. Titus darf in Kombination mit 1. und 2. Timotheus, Judas in Kombination mit 1.und 2. Petrus, Philemon in Kombination mit Kolosser gewählt werden, auch diese Kombinationen bilden nur je einen Schwerpunkt. Die Möglichkeit der Bildung von Schwerpunkten bedeutet nicht, dass die Kandidatinnen/Kandidaten zu allen angegebenen Schwerpunktbüchern gleichermaßen befragt werden. Vielmehr wird es in der Regel so sein, dass 1-2 Schwerpunktbücher jeweils aus dem Alten und dem Neuen Testament im Detail erfragt werden. In der Regel bildet die Prüfung eines Schwerpunktes pro Testament den Prüfungseinstieg. Die Schwerpunkte brauchen dem Prüfungsamt nicht schriftlich eingereicht zu werden; es genügt, sie zu Beginn der Prüfung zu nennen.

2. Gleiches Gewicht wie die Schwerpunktbücher soll in der Prüfung die Evaluierung der Fähigkeit einnehmen, biblische Geschichten erzählend wiederzugeben und bestimmte Themen und Sachstränge durch die ganze Bibel zu verfolgen.

3. Von den Kandidatinnen und Kandidaten wird erwartet, dass sie zwei bis drei Psalmen (aber nicht Psalm 23!) und einige neutestamentliche Abschnitte (z.B.: Prolog des Johannesevangeliums, Philipperhymnus, Seligpreisungen) auswendig können.