Vor der Ausreise

Bevor Sie ins Ausland abreisen, ist es wichtig,

  • dass Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen vorliegen
  • dass Sie Ihre Betreuung in Ihrem Fachbereich und im Unternehmen geklärt haben
  • dass Sie den Sprachtest OLS absolviert haben - momentan freiwillig - mehr Informationen dazu kommen direkt vom EU-ServicePoint nach erfolgreicher Bewerbung
  • dass Sie ein (Arbeits-) Visum für Ihr Gastland erhalten haben, wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit haben bzw. keine Staatsangehörigkeit eines Landes der EU besitzen

Weitere Punkte, die Sie außerdem vor Ihrer Abreise klären sollten:

  • Beurlaubung Bitte informieren Sie sich zur Beurlaubung von Ihrer Heimathochschule bei Ihrem Fachbereich sowie bei der Verwaltung Ihrer Hochschule; Studierende der JGU Mainz finden hier Informationen.
  • Anerkennung Wie werden Ihre Leistungen aus einem Pflichtpraktikum nach Ihrer Rückkehr an Ihrer Heimathochschule anerkannt?
  • ausreichender Versicherungsschutz - Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung
    • Erkundigen Sie sich im Vorfeld beim Praktikumsgeber, inwieweit Sie in Haftpflicht- und Unfallfragen gesichert sind, und schließen Sie im Zweifelsfalle entsprechende Versicherungen ab. Bestehende private Unfall- und Haftpflichtversicherung decken in der Regel keine Schäden und Unfallereignisse bei der Arbeit ab.
    • Die Krankenversicherung ist i.d.R. im europäischen Ausland kein Problem mehr, seit es die europäische Krankenkarte gibt. Sie sollten sich aber je nach Zielland bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Modalitäten erkundigen. Die Abdeckung durch die
      Europäische Krankenversicherungskarte ist jedoch möglicherweise unzureichend, insbesondere, wenn ein Rücktransport oder besondere medizinische Eingriffe vonnöten sind.
    • Sie benötigen eine Auslandskrankenversicherung (abzuschließen in Deutschland oder direkt im Zielland), die auch Pandemiefälle abdeckt.

    • WICHTIG:

      Wenn Sie gesetzlich studentisch versichert sind (i.d.R. ab dem 25. Lebensjahr) und im Zielland ein Praktikum absolvieren für das Sie monatliches Entgelt beziehen, müssen Sie sich laut neuen EU-Gesetz im Heimatland temporär abmelden und im Zielland (Beschäftigungsland) eine Versicherung abschließen, falls Sie nicht über den Arbeitgeber versichert sind (Ausnahme: Studierende bleiben in Deutschland versichert, wenn sie in Österreich, der Schweiz, Luxemburg und Dänemark eine geringfügige Beschäftigung aufnehmen). Nach Beendigung der Tätigkeit müssen Sie dann wieder in den alten Versicherungsschutz in Deutschland wechseln. Bei Fragen hierzu kontaktieren Sie bitte Ihren Versicherungsgeber.

      Studierende, die ein unbezahltes Praktikum im Ausland absolvieren sind weiterhin in Deutschland mit ihrer EU-Versicherungskarte (EHIC) versichert.

       

  • Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) in Bonn bietet ein Versicherungspaket an, in dem alle drei o.g. Versicherungen enthalten sind. Wenden Sie sich an: versicherungsstelle@daad.deWichtig: Bitte beachten Sie auch die Hinweise der Unfallkasse RLP sowie die speziellen Hinweise der JGU Mainz zur Unfallversicherung bei Auslandspraktika.
  • Registirierung bei der deutschen Botschaft im Zielland. Möglicherweise ist es sinnvoll, sich bei der deutschen Botschaft in Ihrem Zielland zu registrieren. Bei wichtigen Nachrichten zur Situation in Ihrem Gastland werden Sie dann automatisch von der deutschen Botschaft informiert. Informationen zur Registrierung finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes zur Krisenvorsorgeliste.
  • Auslands-BAföG Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, ob Sie Anspruch auf Auslands-BAföG haben (teilweise ist eine Förderung möglich, auch wenn kein Anspruch auf BAföG im Inland besteht).
  • wichtig: Visum
    Bitte informieren Sie sich über die Visumsvoraussetzungen und bewerben sich rechtzeitig um ein Arbeits-Visum für das jeweilige Gastland, sofern Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit haben oder keine Staatsangehörigkeit eines Landes der EU besitzen. Jedes Gastland regelt die Visumvoraussetzungen für ein Praktikum unterschiedlich je nach Herkunftsland des Studierenden. Schauen Sie bitte auf den Websites der Botschaften des jeweiligen Gastlandes nach den Voraussetzungen für ein VISUM FÜR EIN PRAKTIKUM. In UK heißt ein solches Visum z.B.  Temporary Worker Visa. Es liegt in Ihrer Verantwortung sich dieses Visum zu besorgen, wir können Ihnen dabei nur Hilfestellung geben und stehen für Fragen dazu gerne zur Verfügung. Wir werden keine Kosten ersetzen, die sich für Sie aus der Nicht- oder Falschbeantragung eines notwendigen Visums ergeben.