Förderung

Die mögliche Förderung richtet sich immer nach den finanziellen Möglichkeiten des entsprechenden Haushaltsjahres. Änderungen treten ggf. im Sommer eines Jahres auf.

Studierenden wird im Haushaltsjahr 2023/24 momentan nach erfolgreicher Bewerbung  ein Aufenthaltszuschuss von maximal bis zu 6 Monaten (bei internationaler Mobilität bis zu 4 Monaten) gegeben, weitere Tage/Monate des Praktikums können nicht finanziell gefördert werden,.

Für Praktikant*innen, die eine Praktikumszuwendung (Gehalt und/oder andere Vergünstigungen) von mehr als 2000 EUR/Monat erhalten, können aus Budgetgründen nur maximal 2 Monate finanziell gefördert werden (die darüberhinaus gehende Praktikumsdauer Zeit wird als Zero-Grant definiert, also Erasmus+ Status ohne finanzielle Unterstützung), Praktikant*innen mit mehr als 1000 EUR/Monat maximal 3 Monate.

Sobald die gesamten Bewerbungsunterlagen vorliegen und das Grant Agreement (Stipendienzusage) von Ihnen und uns unterschrieben worden ist, wird das Stipendium ausbezahlt.
 

 

Wie hoch ist die monatliche Förderung?

Die Förderhöhe des monatlichen Stipendiums richtet sich nach Ihrem Zielland und einem Top-up für Praktikanten von 150 EUR. Es gibt im Erasmus+ Programm drei Länderkategorien, die sich nach den Lebenshaltungskosten im jeweiligen Land richten (Gruppe 1 hat dabei die höchsten Lebenshaltungskosten, Gruppe 3 die niedrigsten). Als finanzieller Anreiz für nachhaltiges Reisen (green travel) wird ein einmaliger Fahrkostenzuschuss in Höhe von 50 EUR und ggf. bis zu vier Tage zusätzliche Förderung gewährt (Nachweis durch z.B. Zugtickets erforderlich):

Gruppe
Länder
Mobilitätszuschuss
mit geringeren Chancen*
1 Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden  750 EUR/Monat 1000 EUR/Monat
2 Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern 690 EUR/Monat 940 EUR/Monat
3 Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Mazedonien (FYROM), Tschechische Republik, Türkei, Ungarn 640 EUR/Monat 890 EUR/Monat
4 Partnermobilität, weltweit außer den in Gruppe 1 / 2 / 3 aufgeführten Ländern (Internationale Mobilität)

600-700 EUR/Monat**

für max. 4 Monate

850-950 EUR/Monat

für max. 4 Monate

*geringere Chancen: Sonderförderung für Studierende und Graduierte (genaue Kriterien s.u.):

•  mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung (welche einen erheblichen finanziellen Mehrbedarf verursacht)
• die mit Kindern ihren Auslandsaufenthalt durchführen
• die Erstakademiker*innen (aus einem nicht-akademischen Elternhaus) stammen.
• die erwerbstätig sind und den Job im Ausland nicht weiterführen können

**Reisekosten (travel support) von Studierenden und Graduierten für die Mobilität in
Partnerländer ("Internationale Mobilität") werden nicht gesondert gefördert.

 

Geringere Chancen: Sonderförderung für Studierende und Graduierte

  • mit Behinderung (ab GdB 20) oder chronischer Erkrankung: Zusätzlich zu den normalen Monatssätzen wird ein Top-up von 250 Euro gewährt. Der GdB wird gegenüber dem EU-Servicepoint durch einen Nachweis belegt. Die entsprechenden Dokumente verbleiben bei diesem.
  • Aufenthalt mit Kind:  Die zusätzlichen Mittel können auch für Paare mit Kindern gewährt werden. Die Doppelförderung eines Kindes ist dann auszuschließen. Die Mitnahme des Kindes wird gegenüber dem EU-Servicepoint durch Reiseunterlagen oder Betreuungsnachweise belegt. Die entsprechenden Dokumente verbleiben bei diesem.
  • Erstakademikerinnen und Erstakademiker (nicht-akademischen Elternhaus). Studierende und Graduierte aus einem nicht-akademischen Elternhaus, die über Erasmus+ gefördert werden, können zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten, wenn beide Elternteile oder Bezugspersonen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule verfügen. Im Ausland absolvierte Studiengänge eines Elternteils, die in Deutschland nicht als solche anerkannt werden (bspw. Physiotherapie), gelten im Rahmen der Förderfähigkeitskriterien für den Erhalt der Zusatzförderung als akademischer Abschluss, so dass kein Anspruch auf den Aufstockungsbetrag besteht.
  • Erwerbstätige Studierende und Graduierte, die über Erasmus+ gefördert werden und ihre Tätigkeit während des Auslandsaufenthaltes nicht fortführen können.
    • Die Erwerbstätigkeit muss mindestens sechs Monate fortlaufend im Zeitraum beginnend 1 Jahr vor Praktikumsbeginn bis Praktikumsbeginn vorgelegen haben. Eine längere Ausübung der Tätigkeit vor Antritt der Mobilität stellt kein Ausschlusskriterium dar.
    • Während des Mindestzeitraumes der Ausübung vor Bewerbung muss der monatliche Erwerb über 450 EUR und unter 850 EUR liegen (Nettoverdienst aller Tätigkeiten pro Monat aufaddiert).
    • Die Tätigkeit(en) im Entsendeland dürfen während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt werden (hierzu zählen auch mobiles Arbeiten, online Arbeiten, bezahlter Urlaub, etc.). Eine Kündigung ist jedoch keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.
    • Ausgenommen sind i.d.R. Tätigkeiten, die in Selbständigkeit ausgeübt werden und duale/ berufsbegleitende Studiengänge mit einem festen Gehalt.

Die Sonderförderung kann nur einmal (die Top-ups können nicht akkumuliert werden) für einen finanziell geförderten Zeitraum beantragt werden.

 

Zusätzliche Real-Kostenförderung für Studierende & Graduierte mit “special needs” (GdB von mindestens 20, chronische Erkrankung oder Aufenthalt mit Kind)

Wird ein Antrag über den EU-Servicepoint gestellt, wird der mit einer Auslandsmobilität verbundene finanzielle Mehrbedarf von Personen mit einem GdB ab 20, chronischen Erkrakungen oder den gesamten Aufenthalt mit Kind im Ausland verbringen individuell berechnet. Die Berechnung und Bewilligung erfolgt für eine konkrete Mobilität, beruht jedoch auf der Berechnung des auslandsbedingten Mehrbedarfs und erfolgt nur dann, wenn andere nationale Stellen (Integrationsämter, Krankenkassen, Landschaftsverbände, Sozialämter, Studentenwerk) nicht finanzieren. Entsprechende Nachweise müssen dem EU-ServicePoint vorgelegt werden. Die entsprechenden Dokumente verbleiben bei diesem. Ein Antrag sollte zweieinhalb bis drei Monate vor Beginn des Aufenthalts dem EU-Servicepoint vorliegen, da die Nationale Agentur DAAD diesen zur weiteren Bearbeitung zwei Monate vor Aufenthaltsbeginn vorliegen haben muss.

 

Kürzere Praktika (blended mobility und short term mobility)

  • die als blended mobility eine physische Präsenz von 5-30 Tagen (short term) vor Ort in einem Teilnahmeland beinhalten, mit einer virtuellen Komponente (gemeinschaftliches online Lernen, Austausch und Teamwork im Rahmen gemeinsamer Projekte und/oder online Kurse), die verpflichtend, aber zeitlich nicht vorgegeben ist und die einem Arbeitsaufwand im Umfang von 3 ECTS entspricht.
  • die für Doktoranden eine physische Präsenz von 5-30 Tagen (short term) vor Ort in einem Teilnahmeland beinhalten, auch ohne verpflichtende virtuelle Komponente.

Als finanzieller Anreiz für nachhaltiges Reisen (green travel) wird ein einmaliger Fahrkostenzuschuss in Höhe von 50 EUR und ggf. bis zu vier Tage zusätzliche Förderung gewährt (Nachweis durch z.B. Zugtickets erforderlich):

Mobilitätsdauer
Mobilitätszuschuss
mit geringeren Chancen*
Tag 1-14 der physischen Mobilität 70 EUR/Tag 100 EUR/einmalig
Tag 15-30 der physischen Mobilität 50 EUR/Tag 150 EUR/einmalig

* Mit geringeren Chancen: Sonderförderung für Studierende mit Behinderung (ab GdB 20), mit chronischer Erkrankung (der erhebliche finanzielle Mehrbedarf ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen), Studierende mit Kind, Erstakademiker*innen sowie erwerbstätige Studierende (Definitionen siehe oben).

 

Wie oft und wie lange kann ich gefördert werden?

Studierende können im Erasmus+ Programm je Studienphase (BA, MA, Promotion) bis zu 12 Monaten für ein Praktikum und/oder ein Studium gefördert werden. Studierende können damit je Studienphase mehrere Studien- und Praktikaaufenthalte bis zu einer Gesamtdauer von 12 Monaten absolvieren. Für jede (erneute) Förderung gilt die Mindestlaufzeit von zwei Monaten für Praktika.

Bitte beachten Sie aber, dass der EU-ServicePoint ein Praktikum momentan nur insgesamt bis zu 6 Monaten je Studienphase finanziell unterstützt auch wenn das Praktikum länger dauert ("Internationale Mobilität" mit Partnerländern nur 4 Monate und bei hohem Gehalt/Vergünstigungen nur 2 bzw. 3 Monate). Den Erasmus+ Status können Sie aber über die komplette Laufzeit Ihres Praktika-Aufenthaltes erhalten. Der Erasmus+ Status gilt für Sie, ob mit oder ohne finanzielle Förderung für insgesamt 12 Monate pro Studienphase (BA Studiengang und MA Studiengang) s.o. Damit können Sie Erasmus+ geförderte Studienaufenthalte und Praktika-Aufenthalte in unterschiedliche Zeitphasen (z.B. 5 Monate Studium und 6 Monate Praktikum) unterteilen.

 

Ist eine Kombination von Erasmus+ und BAföG möglich?

Eine Kombination aus Erasmus+ Stipendium und Auslands-BAföG ist möglich. Bei der Frage der Anrechnung des Erasmus+ Mobilitätszuschusses auf den BAföG-Bedarf gelten die aktuellen Anrechnungsvorschriften. Danach sind monatliche Zuwendungen, die die Summe von 300 € übersteigen, zu berücksichtigen und auf den jeweiligen Bedarf anzurechnen.