Infos zur Rückerstattung des Semestertickets

Aufgrund der hohen Zahl an Anträgen verzögert sich die Antragsbearbeitung.
Informationen für Studierende, welche nur das digitale Semesterticket besitzen, finden sich hier.

Auf dieser Seite erhaltet ihr alle Informationen zur Rückerstattung des Semestertickets. Das meint:

  • Was meint Rückerstattung?
  • Aus welchen Gründen könnt ihr euch das Semesterticket rückerstatten lassen? Aus welchen nicht?
  • Wann könnt ihr einen Antrag stellen?
  • Wie läuft der Antragsprozess?

Wenn ihr einen Antrag auf Rückerstattung des Semestertickets stellen wollt, bitten wir euch, diese Seite aufmerksam zu lesen!

Wenn ihr Inhaber*innen von Wertmarken für Freifahrten im öffentlichen Personennahverkehr seid, erhaltet ihr hier eure Infos: Rückerstattung für Inhaber*innen von Wertmarken für Freifahrten im öffentlichen Personennahverkehr

Der Antragszeitraum für das Wintersemester 2023/2024 endet am 08. November 2023. Danach sind für das Wintersemester nur noch Anträge aufgrund von Krankheit oder später Immatrikulation möglich.

Weitere Infos zu Rückerstattungen, eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Antragsstellung und alle wichtigen Infos (Erklärungen, auszuwählender Antragsgrund, benötigte Unterlagen, Antragszeiträume) findest du hier:
Infos zur Rückerstattung des Semestertickets

Was meint Rückerstattung?

Bei der Rückerstattung erhaltet ihr den vollen Beitrag für das Semesterticket zurück. Wie viel das genau sind, könnt ihr der Infoseite zum Semesterticket entnehmen: Infos zum Semesterticket

Im Zuge dessen verliert ihr aber auch die damit einhergehenden Rechte. Das heißt z.B., dass ihr Fahrscheine kaufen müsst, wenn ihr mit dem öffentlichen Nahverkehr fahren wollt.

Rückerstattungsgründe

Ihr könnt euch euer Semesterticket (den auf die Finanzierung der studentischen Nutzungsberechtigung für den öffentlichen Personennahverkehr entfallenden Betrag) vom AStA unter bestimmten Voraussetzungen zurückerstatten lassen. Diese findet ihr in der Härtefallordnung.

Eine Auflistung aller Rückerstattungsgründe mit allen wichtigen Infos (Erklärungen, auszuwählender Antragsgrund, benötigte Unterlagen, Antragszeiträume) findest du hier:

Alle Rückerstattungsgründe mit Erklärungen

Eine Auflistung aller Rückerstattungsgründe mit allen wichtigen Infos (Erklärungen, auszuwählender Antragsgrund, benötigte Unterlagen, Antragszeiträume) findest du hier:

Alle Rückerstattungsgründe mit Erklärungen

Alle Rückerstattungsgründe sind in der Härtefallordnung gelistet. Dies ist nur eine Übersicht.

  1. Studienbedingter Aufenthalt für mindestens drei Monate außerhalb des Geltungsbereichs des AStA-Semestertickets
  2. Durchführung des Praktischen Jahres (PJ) Medizinstudierender außerhalb des Geltungsbereichs des AStA-Semestertickets
  3. Durchführung eines Urlaubssemesters
  4. Durchführung eines Aufbaustudiums unter der Maßgabe von § 2 Absatz Nr. 1
  5. Immatrikulation an zwei Hochschulen im AStA-Semesterticket-Gebiet, insofern das AStA-Semesterticket das günstigere Ticket ist
  6. Durchführung einer Promotion, sofern sie keine Präsenzverpflichtungen am Hochschulstandort voraussetzt und du außerhalb des Semesterticket-Gebiets lebst
  7. Bestätigung des Prüfungsamtes, die Voraussetzungen zur Anmeldung der Abschlussprüfung erfüllt zu haben, sofern der/die antragstellende Studierende keine Präsenzverpflichtungen am Hochschulstandort hat und außerhalb des Semesterticket-Gebiets lebt
  8. Fernstudiengänge ohne Präsenzpflicht
  9. Bei schwerbehinderten Studierenden, die nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch Anspruch auf Beförderung haben und den Besitz des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis und der zugehörigen Wertmarke nachweisen
    Für die Bearbeitung dieser Anträge ist das Autonome Referat für Behinderte und chronisch Kranke zuständig. Weitere Informationen findet ihr hier: Rückerstattung für Inhaber*innen von Wertmarken für Freifahrten im öffentlichen Personennahverkehr
  10. Wenn aufgrund einer Krankheit oder Behinderung die Nutzung der Verkehrsmittel im AStA-Semesterticket-Gebiet über mindestens drei Monate des jeweiligen Semesters nicht möglich war
  11. Wenn ihr weniger als drei Monate an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz eingeschrieben seid
  12. Wenn ihr euch erst nach dem Ende der Rückerstattungsfrist (07. Mai für das Sommersemester, 07. November für das Wintersemester, vgl. § 5 Abs. 1 der Härtefallordnung) an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz immatrikuliert und die Voraussetzungen nach § 2 Absatz 1 oder 3 erfüllen

Neue ISSK-Studierende beachten bitte diesen Hinweis: Besonderheit für neue ISSK-Studierende

Eine Auflistung aller Rückerstattungsgründe mit allen wichtigen Infos (Erklärungen, auszuwählender Antragsgrund, benötigte Unterlagen, Antragszeiträume) findest du hier:

Alle Rückerstattungsgründe mit Erklärungen

  • Nicht-Nutzung bzw. Nicht-Brauchen
    Die Nicht-Nutzung bzw. das Nicht-Brauchen des Semestertickets sind keine Rückerstattungsgründe. Dabei ist es unerheblich, aus welchen Gründen ihr das Ticket nicht gebrauchen könnt, oder ob ihr im Semesterticket-Gebiet lebt oder nicht.
  • "Digitales Semester"
    Die Möglichkeit der Rückerstattung des Semestertickets wegen der Corona-Krise und der Umsetzung des "digitalen" Semesters gibt es (zum jetzigen Zeitpunkt) nicht. Dies liegt im Wesentlichen daran, dass die Verträge mit den Verkehrsverbünden eine solche Situation nicht berücksichtigen. Aktuell stehen wir in Kontakt mit den Verbünden; sämtliche Neuerungen werden auf unserer Homepage veröffentlicht.
  • Landesticket des Landes Hessen
    Angestellte des Landes Hessen (z.B. Vertretungskräfte an Schulen) erhalten kostenlos ein ÖPNV-Ticket, dass in ganz Hessen gültig ist. Dennoch ist das kein Rückerstattungsgrund, weil die Nicht-Nutzung des Semestertickets kein Rückerstattungsgrund ist (siehe oben).

Antrag auf Rückerstattung stellen

Hier beschreiben wir, wie du bei der Antragsstellung am besten vorgeht, wenn du einen Antrag stellt.

Beachte die Antragszeiträume. Wenn du einen Antrag stellst, muss der Antrag in diesem Zeitraum bei uns im AStA ankommen. WICHTIG: Es ist nicht ausreichend, innerhalb des Antragszeitraums online das Formular auszufüllen. Der Antrag muss in dieser Zeit bei uns im AStA eingegangen sein! Es reicht daher auch nicht aus, den Antrag am letzten Tag im Antragszeitraum zur Post zu bringen, weil der Antrag so nicht mehr rechtzeitig ankommen wird. Es zählt nicht der Poststempel, sondern wann der Antrag bei uns im AStA eingeht.

Eine Auflistung aller Rückerstattungsgründe mit allen wichtigen Infos (Erklärungen, auszuwählender Antragsgrund, benötigte Unterlagen, Antragszeiträume) findest du hier:

Alle Rückerstattungsgründe mit Erklärungen

Ihr habt auch die Möglichkeit, einer Person eures Vertrauens eine Vollmacht auszustellen, sodass diese für euch den Antrag stellt. Dies ist z.B. dann sinnvoll, wenn ihr im Ausland seid. Informationen dazu findet ihr hier: Antragsstellung durch Vertrauensperson.

Medizinstudierende bitten wir, folgenden Hinweis zu beachten: Hinweise für Medizinstudierende im Praktischen Jahr (PJ).

Neue ISSK-Studierende beachten bitte diesen Hinweis: Besonderheit für neue ISSK-Studierende.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Beachte die Antragszeiträume. Diese findest du hier: Alle Rückerstattungsgründe mit Erklärungen. Wenn du einen Antrag stellst, muss der Antrag in diesem Zeitraum bei uns im AStA ankommen. WICHTIG: Es ist nicht ausreichend, innerhalb des Antragszeitraums online das Formular auszufüllen. Der Antrag muss in dieser Zeit bei uns im AStA eingegangen sein! Es reicht daher auch nicht aus, den Antrag am letzten Tag im Antragszeitraum zur Post zu bringen, weil der Antrag so nicht mehr rechtzeitig ankommen wird. Es zählt nicht der Poststempel, sondern wann der Antrag bei uns im AStA eingeht.

Schritt 1: Online-Antrag erstellen

Der Antrag auf Rückerstattung des Semestertickets wird grundsätzlich über ein Online-Formular abgewickelt. Den Link dazu findest du am Ende von diesem Schritt 1. Bitte achte darauf, dass deine Angaben dort korrekt sind. Sobald der Antrag erstellt ist, sind die Angaben nicht mehr änderbar.

Eine Auflistung aller Rückerstattungsgründe mit allen wichtigen Infos (Erklärungen, auszuwählender Antragsgrund, benötigte Unterlagen, Antragszeiträume) findest du hier:

Alle Rückerstattungsgründe mit Erklärungen

Neue ISSK-Studierende beachten bitte diesen Hinweis: Besonderheit für neue ISSK-Studierende

Hier geht's zu den Formularen für Semesterticket-Rückerstattung und Zuschuss.

Schritt 2: Antrag unterschreiben, benötigte Unterlagen beifügen

Nach dem Ausfüllen des Online-Formulars wird ein Antrag im PDF-Format erstellt. Diese PDF-Datei wird an die E-Mail-Adresse geschickt, die du im Online-Formular angegeben hast. Daher ist es wichtig, dass du eine korrekte E-Mail-Adresse von dir angibst!

Diese PDF-Datei musst du ausdrucken und original unterschreiben. Eine digitale Unterschrift (z.B. auf dem Tablet oder das Hineinkopieren einer eingescannten Unterschrift) reicht nicht aus! Solche Anträge können und werden wir nicht behandeln.

Füge dann bitte die notwendigen Unterlagen dem Antrag bei. Eine Auflistung aller Rückerstattungsgründe mit allen wichtigen Infos (Erklärungen, auszuwählender Antragsgrund, benötigte Unterlagen, Antragszeiträume) findest du hier: Alle Rückerstattungsgründe mit Erklärungen.

Eine Auflistung aller Rückerstattungsgründe mit allen wichtigen Infos (Erklärungen, auszuwählender Antragsgrund, benötigte Unterlagen, Antragszeiträume) findest du hier:

Alle Rückerstattungsgründe mit Erklärungen

Neue ISSK-Studierende beachten bitte diesen Hinweis: Besonderheit für neue ISSK-Studierende

Schritt 3: Antrag bei uns einreichen

Den original unterschriebenen Antrag schickst du mit den benötigten Unterlagen an den Arbeitsbereich für Verkehr. Der Antrag muss per Post oder per Fax innerhalb des jeweiligen Antragszeitraums im AStA eingegangen sein. Es zählt der Tag, an dem der Antrag bei uns per Post oder Fax eingegangen ist. Dies ist eine Ausschlussfrist, eine Fristverlängerung für die Antragsstellung und den Antragseingang ist nicht möglich.

Dein Antrag gilt erst als gestellt, wenn er bei uns im AStA ankommt. Dabei brauchen wir zwingend das original unterschriebene Antragsformular. Es ist nicht ausreichend, innerhalb des Antragszeitraums online das Formular auszufüllen. Der Antrag muss im Antragszeitraum bei uns im AStA eingehen! Es reicht daher auch nicht aus, den Antrag am letzten Tag im Antragszeitraum zur Post zu bringen, weil der Antrag so nicht mehr rechtzeitig ankommen wird. Es zählt nicht der Poststempel, sondern wann der Antrag bei uns im AStA eingeht.

Das Versenden des Antrags per E-Mail (z.B. als Scan) ist nicht möglich! Solche Anträge können und werden wir nicht behandeln.

per Post
AStA Universität Mainz
Arbeitsbereich für Verkehr
Staudingerweg 21
55128 Mainz
per Fax
Faxnummer des AStA-Sekretariats (siehe hier)

Die weitergehende Kommunikation erfolgt über E-Mail.

Eine Auflistung aller Rückerstattungsgründe mit allen wichtigen Infos (Erklärungen, auszuwählender Antragsgrund, benötigte Unterlagen, Antragszeiträume) findest du hier:

Alle Rückerstattungsgründe mit Erklärungen

Neue ISSK-Studierende beachten bitte diesen Hinweis: Besonderheit für neue ISSK-Studierende

Antragsstellung durch Vertrauensperson

Solltet ihr schon vor Beginn der Rückerstattungsphase im Ausland sein, könnt ihr eine Vertrauensperson mit der Durchführung der Rückerstattung bevollmächtigen.

Zur Vorbereitung eurer Rückerstattung während eures Auslandsaufenthalts empfehlen wir euch folgende Schritte:

Vor der Abreise und vor dem 1. März / 1. September:

  1. Sucht euch eine Kontaktperson, zu der auch eure Semesterunterlagen mit dem Studiticket geschickt werden – seien es Mitbewohner*innen in eurer WG, eure Eltern oder Freund*innen.
  2. Hinterlegt bei dieser Kontaktperson auch die Belege für den studienbezogenen Aufenthalt und am besten auch eine Vollmacht, dass diese Person den Antrag unterschreiben darf.

Diese Schritte sind notwendig, da wir einen original unterschriebenen Antrag auf Rückerstattung benötigen. Alternativ könnt ihr auch den unterschriebenen Antrag per Post schicken. Wahrscheinlich kostet das aber mehr Porto und dauert lange.

Sobald der Antrag von uns bearbeitet wurde, erhaltet ihr eine E-Mail mit dem Hinweis, dass euer Antrag gesichtet wurde und ggf. Unterlagen fehlen. An dieser E-Mail hängt dann ggf. ein Nachreichungsformular als PDF-Datei.

Nachdem ihr die E-Mail mit dem Nachreichungsformular erhalten habt:

  1. Leitet diese E-Mail an eure Kontaktperson weiter.
  2. Die Kontaktperson druckt das Nachreichungsformular aus.
  3. Die Kontaktperson schickt das ausgedruckte Nachreichungsformular mit den Belegen und dem Semesterticket, das bei ihr hinterlegt wurde, per Post an uns.

Durch das Nachreichungsformular wird gewährleistet, dass wir euer Semesterticket und eure Belege schnell eurem Antrag zuordnen können.

Hinweise für Medizinstudierende im Praktischen Jahr (PJ)

Um eine Rückerstattung aufgrund des PJs zu erhalten, müsst ihr nachweisen, dass ihr euch mind. 3 Monate nicht im Semesterticket-Gebiet aufhaltet. Dazu benötigen wir neben dem Antragsdokument entsprechende Nachweise, aus dem hervorgeht, wo ihr euer PJ (bzw. einzelne Tertiale) absolviert.

Solltet ihr am Ende eures PJ stehen und deshalb weniger als 3 Monate außerhalb des Semesterticket-Gebiets sein, steht ihr vermutlich vor eurer Abschlussprüfung. In diesem Fall könnt ihr eine Rückerstattung aufgrund von Präsenzpflichtbefreiung beantragen. Dazu benötigen wir neben dem Antragsdokument eine Bescheinigung von der Unimedizin, in der steht, dass ihr sowohl alle Anforderungen für die Abschlussprüfungen erfüllt als auch keine Präsenzpflicht mehr habt.

Für diese Bescheinigung kontaktiert ihr bitte das Studienbüro für das Praktische Jahr. Die Kontaktdaten findet ihr hier: Studienbüro für das Praktische Jahr der Universitätsmedizin Mainz.

Besonderheit für neue ISSK-Studierende

Alle Informationen für neue ISSK-Studierende findet ihr hier: Rückerstattung für ISSK-Studierende.

Fragen zur Rückerstattung des Semestertickets

Wir haben die häufigsten Fragen zum Thema Rückerstattung des Semestertickets und die Antworten darauf hier gesammelt: FAQ zur Rückerstattung des Semestertickets

Wenn eure Frage dort nicht auftaucht, ihr aber noch eine allgemeine Frage zur Rückerstattung habt, schreibt uns gerne eine Mail an verkehr@asta.uni-mainz.de

Mail-Anfragen zum Stand des Antrags werden wir nicht beantworten. Siehe dazu unsere Erklärung.

Infos für Inhaber*innen von Wertmarken für Freifahrten

Wenn ihr Inhaber*innen von Wertmarken für Freifahrten im öffentlichen Personennahverkehr seid, erhaltet ihr hier eure Infos: Rückerstattung für Inhaber*innen von Wertmarken für Freifahrten im öffentlichen Personennahverkehr

Infos zum Zuschuss zum Semesterticket

Informationen zum Zuschuss zum Semesterticket findet ihr hier: Infos zum Zuschuss zum Semesterticket.

Alle Rückerstattungsgründe mit Erklärungen

Hier findet alle Rückerstattungsgründe mit detaillierten Erklärungen. Außerdem erfahrt ihr hier detailliert, welche Unterlagen ihr für die Antragsstellung benötigt, wie die Antragsfristen sind, usw. Bitte lest es euch für euren Antragspunkt genau durch. Das vereinfacht es für uns und euch.

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Antragserstellung findet ihr hier: Schritt-für-Schritt-Anleitung.

1 Rückerstattungsgrund:
Studienbedingter Aufenthalt für mindestens drei Monate innerhalb eines Semesterzeitraums außerhalb des Geltungsbereichs des AStA-Semestertickets
Das meint z.B. Erasmus-Auslandssemester, aber auch Praktika außerhalb des Semesterticket-Gebiets. Voraussetzung ist, dass der jeweilige Aufenthalt studienbedingt ist. Bei Praktika benötigen wir dazu in der Regel eine Bescheinigung des Prüfungsamts.
Härtefallordnung § 2 Abs. 1 Punkt 1
Auszuwählender Antragsgrund Rückerstattung (Auslandsaufenthalt / PJ / Promotion / Praktikum)
Benötigte Unterlagen
  • Ausgedrucktes und händisch unterschriebenes Antragsformular (keine digitale Unterschrift!), das du über unsere Antragshomepage erstellt hast
  • Falls ein Papierticket beantragt wurde: Semesterticket im Original
  • Amtlicher Beleg für studienbedingten Aufenthalt (z.B. Erasmus/Sokrates) außerhalb des Semesterticket-Gebiets, mit genauer Angabe der Dauer (mind. 3 Monate innerhalb eines Semesterzeitraums)
  • Frankierter und adressierter Rückumschlag mit deutscher Briefmarke [optional, sofern ihr Originale, z.B. den Studierendenausweis, zurückhaben wollt]
Antragszeitraum Sommersemester: 01. März bis 28. April*
Wintersemester: 01. September bis 28. Oktober*
Hierbei handelt es sich um Ausschlussfristen. Das bedeutet, dass ein eventuell gegebener Anspruch auf Rückerstattung verfällt, sofern der Antrag nicht fristgerecht bei uns eingeht. Daraus folgt, dass der Antrag rechtzeitig bei uns eingehen muss und eine Fristverschiebung, -verlängerung oder ähnliches nicht möglich sind.
* Fällt der Tag des Fristablaufs auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der nachfolgende Werktag als Fristende (gemäß § 5 Abs. 1 letzter Satz der Semesterticket-Härtefallordnung).

2 Rückerstattungsgrund:
Durchführung des Praktischen Jahres (PJ) Medizinstudierender außerhalb des Geltungsbereichs des AStA-Semestertickets
Bitte beachtet folgenden Hinweis: Hinweise für Medizinstudierende im Praktischen Jahr (PJ). Wichtig ist dabei, dass mindestens 3 Monate im Semester wegen des PJs außerhalb des Semesterticket-Gebiets stattfinden. Soll heißen: wenn du einen Antrag für das Wintersemester (01.10.-31.03.) stellst, muss du aufgrund des PJs mindestens 3 Monate dieses Wintersemester-Zeitraums außerhalb des Ticketgebiets sein.Wenn dem nicht so ist, weil du am Ende deines PJs stehst, passt Rückerstattungsgrund 7 vielleicht.
Härtefallordnung § 2 Abs. 1 Punkt 2
Auszuwählender Antragsgrund Rückerstattung (Auslandsaufenthalt / PJ / Promotion / Praktikum)
Benötigte Unterlagen
  • Ausgedrucktes und händisch unterschriebenes Antragsformular (keine digitale Unterschrift!), das du über unsere Antragshomepage erstellt hast
  • Falls ein Papierticket beantragt wurde: Semesterticket im Original
  • Amtlicher Beleg für PJ mit Angabe der Dauer (mind. 3 Monate innerhalb eines Semesterzeitraums) und des Ortes/der Orte
  • Frankierter und adressierter Rückumschlag mit deutscher Briefmarke [optional, sofern ihr Originale, z.B. den Studierendenausweis, zurückhaben wollt]
Antragszeitraum Sommersemester: 01. März bis 28. April*
Wintersemester: 01. September bis 28. Oktober*
Hierbei handelt es sich um Ausschlussfristen. Das bedeutet, dass ein eventuell gegebener Anspruch auf Rückerstattung verfällt, sofern der Antrag nicht fristgerecht bei uns eingeht. Daraus folgt, dass der Antrag rechtzeitig bei uns eingehen muss und eine Fristverschiebung, -verlängerung oder ähnliches nicht möglich sind.
* Fällt der Tag des Fristablaufs auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der nachfolgende Werktag als Fristende (gemäß § 5 Abs. 1 letzter Satz der Semesterticket-Härtefallordnung).

3 Rückerstattungsgrund:
Durchführung eines Urlaubssemesters
Das meint ein beim Studierendenservice beantragtes und bewilligtes Urlaubssemester.
Härtefallordnung § 2 Abs. 1 Punkt 3
Auszuwählender Antragsgrund Rückerstattung (Urlaubssemester)
Benötigte Unterlagen
  • Ausgedrucktes und händisch unterschriebenes Antragsformular (keine digitale Unterschrift!), das du über unsere Antragshomepage erstellt hast
  • Falls ein Papierticket beantragt wurde: Semesterticket im Original
  • Große Studienbescheinigung, auf der die Beurlaubung vermerkt ist (Original)
  • Frankierter und adressierter Rückumschlag mit deutscher Briefmarke [optional, sofern ihr Originale, z.B. den Studierendenausweis, zurückhaben wollt]
Antragszeitraum Sommersemester: 01. März bis 28. April*
Wintersemester: 01. September bis 28. Oktober*
Hierbei handelt es sich um Ausschlussfristen. Das bedeutet, dass ein eventuell gegebener Anspruch auf Rückerstattung verfällt, sofern der Antrag nicht fristgerecht bei uns eingeht. Daraus folgt, dass der Antrag rechtzeitig bei uns eingehen muss und eine Fristverschiebung, -verlängerung oder ähnliches nicht möglich sind.
* Fällt der Tag des Fristablaufs auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der nachfolgende Werktag als Fristende (gemäß § 5 Abs. 1 letzter Satz der Semesterticket-Härtefallordnung).

4 Rückerstattungsgrund:
Durchführung eines Aufbaustudiums unter der Maßgabe von § 2 Absatz Nr. 1
Härtefallordnung § 2 Abs. 1 Punkt 4
Auszuwählender Antragsgrund
Benötigte Unterlagen
  • Ausgedrucktes und händisch unterschriebenes Antragsformular (keine digitale Unterschrift!), das du über unsere Antragshomepage erstellt hast
  • Falls ein Papierticket beantragt wurde: Semesterticket im Original
  • Amtlicher Beleg über das Aufbaustudium (Original)
  • Frankierter und adressierter Rückumschlag mit deutscher Briefmarke [optional, sofern ihr Originale, z.B. den Studierendenausweis, zurückhaben wollt]
Antragszeitraum Sommersemester: 01. März bis 28. April*
Wintersemester: 01. September bis 28. Oktober*
Hierbei handelt es sich um Ausschlussfristen. Das bedeutet, dass ein eventuell gegebener Anspruch auf Rückerstattung verfällt, sofern der Antrag nicht fristgerecht bei uns eingeht. Daraus folgt, dass der Antrag rechtzeitig bei uns eingehen muss und eine Fristverschiebung, -verlängerung oder ähnliches nicht möglich sind.
* Fällt der Tag des Fristablaufs auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der nachfolgende Werktag als Fristende (gemäß § 5 Abs. 1 letzter Satz der Semesterticket-Härtefallordnung).

5 Rückerstattungsgrund:
Immatrikulation an zwei Hochschulen im AStA-Semesterticket-Gebiet, insofern das AStA-Semesterticket das günstigere Ticket ist
Haben die Tickets den gleichen Preis, kann es nur an einer (1) Hochschule erstattet werden.
Härtefallordnung § 2 Abs. 1 Punkt 5
Auszuwählender Antragsgrund Rückerstattung (Zwei Hochschulen im Tarifgebiet)
Benötigte Unterlagen
  • Ausgedrucktes und händisch unterschriebenes Antragsformular (keine digitale Unterschrift!), das du über unsere Antragshomepage erstellt hast
  • Falls ein Papierticket beantragt wurde: Semesterticket im Original
  • Immatrikulationsbescheinigung für die andere Universität
  • Beleg über den Anteil des Semestertickets an den Studiengebühren an der anderen Hochschule
  • Frankierter und adressierter Rückumschlag mit deutscher Briefmarke [optional, sofern ihr Originale, z.B. den Studierendenausweis, zurückhaben wollt]
Antragszeitraum Sommersemester: 01. März bis 28. April*
Wintersemester: 01. September bis 28. Oktober*
Hierbei handelt es sich um Ausschlussfristen. Das bedeutet, dass ein eventuell gegebener Anspruch auf Rückerstattung verfällt, sofern der Antrag nicht fristgerecht bei uns eingeht. Daraus folgt, dass der Antrag rechtzeitig bei uns eingehen muss und eine Fristverschiebung, -verlängerung oder ähnliches nicht möglich sind.
* Fällt der Tag des Fristablaufs auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der nachfolgende Werktag als Fristende (gemäß § 5 Abs. 1 letzter Satz der Semesterticket-Härtefallordnung).

6 Rückerstattungsgrund:
Durchführung einer Promotion, sofern sie keine Präsenzverpflichtungen am Hochschulstandort voraussetzt und du außerhalb des Semesterticket-Gebiets lebst
Voraussetzung ist, dass dein Wohnort oder tatsächlicher Aufenthaltsort außerhalb des Semesterticket-Gebiets liegt. Das musst du nachweisen, z.B. mit einer Meldebescheinigung oder einer beidseitigen Kopie deines Personalausweises.
Härtefallordnung § 2 Abs. 1 Punkt 6
Auszuwählender Antragsgrund Rückerstattung (Auslandsaufenthalt / PJ / Promotion / Praktikum)
Benötigte Unterlagen
  • Ausgedrucktes und händisch unterschriebenes Antragsformular (keine digitale Unterschrift!), das du über unsere Antragshomepage erstellt hast
  • Falls ein Papierticket beantragt wurde: Semesterticket im Original
  • Amtlicher Beleg für Promotion
  • Amtlicher Beleg über tatsächlichen Wohnsitz während der Promotion
  • frankierter und adressierter Rückumschlag mit deutscher Briefmarke [optional, sofern ihr Originale, z.B. den Studierendenausweis, zurückhaben wollt]
Antragszeitraum Sommersemester: 01. März bis 28. April*
Wintersemester: 01. September bis 28. Oktober*
Hierbei handelt es sich um Ausschlussfristen. Das bedeutet, dass ein eventuell gegebener Anspruch auf Rückerstattung verfällt, sofern der Antrag nicht fristgerecht bei uns eingeht. Daraus folgt, dass der Antrag rechtzeitig bei uns eingehen muss und eine Fristverschiebung, -verlängerung oder ähnliches nicht möglich sind.
* Fällt der Tag des Fristablaufs auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der nachfolgende Werktag als Fristende (gemäß § 5 Abs. 1 letzter Satz der Semesterticket-Härtefallordnung).

7 Rückerstattungsgrund:
Bestätigung des Prüfungsamtes, die Voraussetzungen zur Anmeldung der Abschlussprüfung erfüllt zu haben, sofern der/die antragstellende Studierende keine Präsenzverpflichtungen am Hochschulstandort hat und außerhalb des Semesterticket-Gebiets lebt
Wir benötigen dazu auf jeden Fall eine Bestätigung deines Prüfungsamts. In dieser Bestätigung muss stehen, dass du (a) die Voraussetzungen zur Anmeldung der Abschlussprüfung erfüllst und (b) keine Präsenzverpflichtungen am Hochschulstandort hast. Voraussetzung ist auch, dass dein Wohnort oder tatsächlicher Aufenthaltsort außerhalb des Semesterticket-Gebiets liegt. Das musst du nachweisen, z.B. mit einer Meldebescheinigung oder einer beidseitigen Kopie deines Personalausweises.Medizinstudierende, die ihr PJ absolviert haben oder kurz davor sind, beachten bitte folgenden Hinweis: Hinweise für Medizinstudierende im Praktischen Jahr (PJ).
Härtefallordnung § 2 Abs. 1 Punkt 7 in Kombination mit § 2 Abs. 2
Auszuwählender Antragsgrund Rückerstattung (Präsenzpflichtbefreiung)
Benötigte Unterlagen
  • Ausgedrucktes und händisch unterschriebenes Antragsformular (keine digitale Unterschrift!), das du über unsere Antragshomepage erstellt hast
  • Falls ein Papierticket beantragt wurde: Semesterticket im Original
  • Bestätigung des Prüfungsamtes, dass du die Voraussetzungen zur Anmeldung der Abschlussprüfung erfüllst und dass du keine Präsenzverpflichtungen am Hochschulstandort mehr hast
  • Amtlicher Beleg über tatsächlichen Wohnort
  • Frankierter und adressierter Rückumschlag mit deutscher Briefmarke [optional, sofern ihr Originale, z.B. den Studierendenausweis, zurückhaben wollt]
Antragszeitraum Sommersemester: 01. März bis 28. April*
Wintersemester: 01. September bis 28. Oktober*
Hierbei handelt es sich um Ausschlussfristen. Das bedeutet, dass ein eventuell gegebener Anspruch auf Rückerstattung verfällt, sofern der Antrag nicht fristgerecht bei uns eingeht. Daraus folgt, dass der Antrag rechtzeitig bei uns eingehen muss und eine Fristverschiebung, -verlängerung oder ähnliches nicht möglich sind.
* Fällt der Tag des Fristablaufs auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der nachfolgende Werktag als Fristende (gemäß § 5 Abs. 1 letzter Satz der Semesterticket-Härtefallordnung).

8 Rückerstattungsgrund:
Fernstudiengänge ohne Präsenzpflicht
Voraussetzung ist, dass dein Wohnort oder tatsächlicher Aufenthaltsort außerhalb des Semesterticket-Gebiets liegt. Das musst du nachweisen, z.B. mit einer Meldebescheinigung oder einer beidseitigen Kopie deines Personalausweises.
Härtefallordnung § 2 Abs. 1 Punkt 8 in Kombination mit § 2 Abs. 2
Auszuwählender Antragsgrund
Benötigte Unterlagen
  • Ausgedrucktes und händisch unterschriebenes Antragsformular (keine digitale Unterschrift!), das du über unsere Antragshomepage erstellt hast
  • Falls ein Papierticket beantragt wurde: Semesterticket im Original
  • Große Studienbescheinigung, aus der hervorgeht, dass du ein Fernstudium absolvierst
  • Amtlicher Beleg über tatsächlichen Wohnort
  • Frankierter und adressierter Rückumschlag mit deutscher Briefmarke [optional, sofern ihr Originale, z.B. den Studierendenausweis, zurückhaben wollt]
Antragszeitraum Sommersemester: 01. März bis 28. April*
Wintersemester: 01. September bis 28. Oktober*
Hierbei handelt es sich um Ausschlussfristen. Das bedeutet, dass ein eventuell gegebener Anspruch auf Rückerstattung verfällt, sofern der Antrag nicht fristgerecht bei uns eingeht. Daraus folgt, dass der Antrag rechtzeitig bei uns eingehen muss und eine Fristverschiebung, -verlängerung oder ähnliches nicht möglich sind.
* Fällt der Tag des Fristablaufs auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der nachfolgende Werktag als Fristende (gemäß § 5 Abs. 1 letzter Satz der Semesterticket-Härtefallordnung).

9 Rückerstattungsgrund:
Bei schwerbehinderten Studierenden, die nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch Anspruch auf Beförderung haben und den Besitz des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis und der zugehörigen Wertmarke nachweisen
Für die Bearbeitung dieser Anträge ist das Autonome Referat für Behinderte und chronisch Kranke zuständig. Weitere Informationen findet ihr hier: Rückerstattung für Inhaber*innen von Wertmarken für Freifahrten im öffentlichen Personennahverkehr
Härtefallordnung § 2 Abs. 3
Antragszeitraum Sommersemester: 01. März bis 28. April*
Wintersemester: 01. September bis 28. Oktober*
Hierbei handelt es sich um Ausschlussfristen. Das bedeutet, dass ein eventuell gegebener Anspruch auf Rückerstattung verfällt, sofern der Antrag nicht fristgerecht bei uns eingeht. Daraus folgt, dass der Antrag rechtzeitig bei uns eingehen muss und eine Fristverschiebung, -verlängerung oder ähnliches nicht möglich sind.
* Fällt der Tag des Fristablaufs auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der nachfolgende Werktag als Fristende (gemäß § 5 Abs. 1 letzter Satz der Semesterticket-Härtefallordnung).

10 Rückerstattungsgrund:
Wenn aufgrund einer Krankheit oder Behinderung die Nutzung der Verkehrsmittel im AStA-Semesterticket-Gebiet über mindestens drei Monate des jeweiligen Semesters nicht möglich war
Hierzu benötigen wir zwingend ein ärztliches Attest, dass besagt, dass die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (im Semesterticket-Gebiet) nicht möglich war oder ist. In diesem Attest müssen außerdem zeitliche Angaben stehen, von wann bis wann diese Aussage gilt. Das kann auch "bis auf Weiteres" sein, aber wir brauchen Zeitangaben im Attest.
Härtefallordnung § 2 Abs. 4
Auszuwählender Antragsgrund Rückerstattung (Krankheit)
Benötigte Unterlagen
  • Ausgedrucktes und händisch unterschriebenes Antragsformular (keine digitale Unterschrift!), das du über unsere Antragshomepage erstellt hast
  • Falls ein Papierticket beantragt wurde: Semesterticket im Original
  • Große Studienbescheinigung (Original)
  • Ärztliches Attest über mindestens 3 Monate innerhalb eines Semesterzeitraums, aus dem hervorgeht, dass die Verkehrsmittel im Semesterticketgebiet nicht nutzbar sind
  • Frankierter und adressierter Rückumschlag mit deutscher Briefmarke [optional, sofern ihr Originale, z.B. den Studierendenausweis, zurückhaben wollt]
Antragszeitraum Der Antrag kann jederzeit im laufenden Semester gestellt werden. Bitte beachtet, dass der Antrag auch im laufenden Semester bei uns eingehen muss.
Sommersemester: 01. April bis 30. September
Wintersemester: 01. Oktober bis 31. März
Hierbei handelt es sich um Ausschlussfristen. Das bedeutet, dass ein eventuell gegebener Anspruch auf Rückerstattung verfällt, sofern der Antrag nicht fristgerecht bei uns eingeht. Daraus folgt, dass der Antrag rechtzeitig bei uns eingehen muss und eine Fristverschiebung, -verlängerung oder ähnliches nicht möglich sind.

11 Rückerstattungsgrund:
Wenn ihr weniger als drei Monate an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz eingeschrieben seid
Das meint sowohl Studierende, die durch späte Immatrikulation weniger als drei Monate in einem Semester eingeschrieben sind, aber auch Studierende, die innerhalb der ersten drei Monate eines Semesters ihr Studium abschließen und exmatrikuliert werden. Entscheidend ist das Immatrikulations- bzw. Exmatrikulationsdatum auf der Bescheinigung der Universität. Im Fall der Exmatrikulation innerhalb der ersten drei Monate verweisen wir aber auch auf die Informationen der Universität Mainz: Exmatrikulation – Das Ende Ihres StudiumsNeue ISSK-Studierende finden ihre Informationen hier: Alle wichtigen Informationen zur Antragsstellung für neue ISSK-Studierende.
Härtefallordnung § 2a Abs. 6 Punkt 1
Auszuwählender Antragsgrund Rückerstattung (späte Immatrikulation)
Benötigte Unterlagen
  • Ausgedrucktes und händisch unterschriebenes Antragsformular (keine digitale Unterschrift!), das du über unsere Antragshomepage erstellt hast
  • Falls ein Papierticket beantragt wurde: Semesterticket im Original
  • Studienbescheinigung bzw. Exmatrikulationsbescheinigung mit Datum (Kopie)
  • Frankierter und adressierter Rückumschlag mit deutscher Briefmarke [optional, sofern ihr Originale, z.B. den Studierendenausweis, zurückhaben wollt]
Antragszeitraum 30 Tage nach Immatrikulation/Exmatrikulation*
Hierbei handelt es sich um Ausschlussfristen. Das bedeutet, dass ein eventuell gegebener Anspruch auf Rückerstattung verfällt, sofern der Antrag nicht fristgerecht bei uns eingeht. Daraus folgt, dass der Antrag rechtzeitig bei uns eingehen muss und eine Fristverschiebung, -verlängerung oder ähnliches nicht möglich sind.
* Fällt der Tag des Fristablaufs auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der nachfolgende Werktag als Fristende (gemäß § 5 Abs. 3 letzter Satz der Semesterticket-Härtefallordnung).

12 Rückerstattungsgrund:
Wenn ihr euch erst nach dem Ende der Rückerstattungsfrist an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz immatrikuliert und die Voraussetzungen nach § 2 Absatz 1 oder 3 erfüllt
Das kommt für euch infrage, wenn ihr nach der Rückerstattungsfrist (Sommersemester: 07. Mai*, Wintersemester: 07. November*) immatrikuliert wurdet und (a) für euch entweder einer der Gründe 1 bis 8 zutrifft, oder aber (b) wenn ihr schwerbehindert seid und ihr gemäß Neuntem Buch Sozialgesetzbuch Anspruch auf Beförderung habt und den Besitz des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis und der zugehörigen Wertmarke nachweisen. In Fall (b) verweisen wir euch hierhin: Rückerstattung für Inhaber*innen von Wertmarken für Freifahrten im öffentlichen Personennahverkehr
Härtefallordnung § 2a Abs. 6 Punkt 2
Auszuwählender Antragsgrund Rückerstattung (späte Immatrikulation)
Benötigte Unterlagen
  • Ausgedrucktes und händisch unterschriebenes Antragsformular (keine digitale Unterschrift!), das du über unsere Antragshomepage erstellt hast
  • Falls ein Papierticket beantragt wurde: Semesterticket im Original
  • Studienbescheinigung mit Datum (Kopie)
  • Alle benötigten Unterlagen entsprechend des Antragsgrunds, der auf euch zutrifft (siehe dazu bitte die entsprechende Tabelle auf dieser Seite)
  • Frankierter und adressierter Rückumschlag mit deutscher Briefmarke [optional, sofern ihr Originale, z.B. den Studierendenausweis, zurückhaben wollt]
Antragszeitraum 45 Tage nach Immatrikulation*
Hierbei handelt es sich um Ausschlussfristen. Das bedeutet, dass ein eventuell gegebener Anspruch auf Rückerstattung verfällt, sofern der Antrag nicht fristgerecht bei uns eingeht. Daraus folgt, dass der Antrag rechtzeitig bei uns eingehen muss und eine Fristverschiebung, -verlängerung oder ähnliches nicht möglich sind.
* Fällt der Tag des Fristablaufs auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der nachfolgende Werktag als Fristende (gemäß § 5 Abs. 3 letzter Satz der Semesterticket-Härtefallordnung).

ISSK Rückerstattungsgrund:
Wenn ihr weniger als drei Monate an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz eingeschrieben seid und am ISSK studiert
Das hier richtet sich ausschließlich an ISSK-Studierende im ersten Semester.Alle Informationen für neue ISSK-Studierende findet ihr hier: Rückerstattung für ISSK-Studierende.