FAQ – Frequently Asked Questions

Die hier publizierten Antworten gelten für Kern- und Beifachstudierende in den Fächern Kulturanthropologie/Volkskunde, Theaterwissenschaft und Filmwissenschaft. Für Ihr zweites Fach können abweichende Regelungen gelten. Bitte informieren Sie sich im Studienbüro Ihres zweiten Faches.

 

Studium – Allgemein

E-Mail-Verkehr
NC-Werte
Fremdsprachen
Leistungspunkte
Alte oder neue Prüfungsordnung?
Pflichtpraktikum
“Vorstudieren”
Auslandsaufenthalte
Anerkennung von Leistungen
Erasmusstudierende
Leistungsübersicht
Master-Studiengang

 

Jogustine – Allgemein

Was ist JOGU-StINe?
Nutzung von JOGU-StINe
“Technische“ Probleme mit JOGU-StINe

 

Lehrveranstaltungen – Jogustine und Allgemein

Wie funktioniert die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen?
Anmeldung zu Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Studienleistungen
Anmeldung zu Wahlbereichen
Anmeldung zum Kolloquium der BA-Arbeit
Fehlermeldung bei Anmeldung in JOGU-StINe
Regelung der Platzvergabe
Wiederholung abgeschlossener Seminare
Abmeldung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen
„inaktiv“ gesetzt
Überschneidung von zwei Veranstaltungen
Unterschied zwischen einer Leistung zur aktiven Teilnahme, einer Studienleistung und einer Prüfungsleistung

 

Prüfungen – Jogustine und Allgemein

Wie funktioniert die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen?
Anmeldung zu Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Studienleistungen
Fehlermeldung bei Anmeldung in JOGU-StINe
Abmeldung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen
Anmeldung zur Prüfung eines Seminars zwangsläufig im gleichen Semester?
Wiederholungen von nicht-bestandenen Prüfungen
Bestandene Prüfung wiederholen
Wiederholung eines Modulseminars, wenn keine Teilnahme an der Modulprüfung bzw. Modulteilprüfung
JOGU-StINe-Kalender zeigt scheinbar falsche Prüfungen
Noten in JOGU-StINe nicht sichtbar
Unterschied zwischen einer Leistung zur aktiven Teilnahme, einer Studienleistung und einer Prüfungsleistung

 

Studium – Allgemein

Ich muss eine E-Mail schreiben, welche Angaben sind für eine Bearbeitung meiner Frage im Studienbüro notwendig?
Damit wir Ihre Anfragen unkompliziert bearbeiten können, geben Sie bitte in E-Mails immer Ihren Namen, ihre Matrikelnummer, das von Ihnen studierte Fach (Filmwissenschaft, Theaterwissenschaft oder Kulturanthropologie/Volkskunde) sowie Ihr Fachsemester an. Des Weiteren, ob Sie dieses im Kern- oder Beifach studieren und welche Studienordnung (alt oder neu) für Sie gilt.

Das Studienbüro KulturTheaterFilm betreut momentan über 1.150 Studierende. Sie helfen uns und machen eine zeitnahe Bearbeitung möglich, wenn Sie…

… bei konkreten Fragen zu Modulen, Veranstaltungen oder Prüfungen immer den korrekten Titel angeben
(z.B. “Modul 7 – Filmgenres” statt lediglich “Modul 7″ oder “Filmgenres”; “PS. Medialität und Kultur – Jugendkulturen” statt “Jugendkultur” oder “Medialität und Kultur”).
… das Semester angeben, in dem Sie das Modul gestartet bzw. die Veranstaltung besucht haben.
… den Kontext des Gesprächs beschreiben bzw. den vorherigen Mailverkehr der neuen E-Mail anhängen, falls sich Ihre E-Mail auf eine vorangegangenes Gespräch bzw. einen vorangegangenen E-Mailverkehr bezieht.
… prüfen, wer der richtige Ansprechpartner für Ihr Anliegen ist und Sie Ihre Anfragen nicht an mehrere Personen richten. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Anliegen mehrere Personen betreffen könnte, schreiben Sie bitte nicht einzelne Mails, sondern setzen Sie den anderen Ansprechpartner CC, so dass dies für alle sichtbar ist.

Beachten Sie die Standards der Kommunikation mittels E-Mail: Wählen Sie einen aussagekräftigen Betreff für Ihre Nachricht, wahren Sie höfliche Umgangsformen und halten sich an die Regeln der Deutschen Rechtschreibung.

Wir bemühen uns um eine schnelle Beantwortung Ihrer Mails, dennoch sollten Sie mit einer Bearbeitungsdauer von drei Werktagen rechnen. Schneller geht es, wenn Sie in unsere Sprechstunde kommen.

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Wo finde ich Informationen zu den geforderten NC-Werten in meinem Studienfach?
Die NC-Werte der letzten Jahre finden Sie auf der Homepage der Universität Mainz.

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Welche Fremdsprachen muss ich vorweisen können?
Für das Studium der Fächer Kulturanthropologie/Volkskunde, Theaterwissenschaft oder Filmwissenschaft sind ausreichende aktive und passive englische Sprachkenntnisse nachzuweisen, die Sie zur Lektüre englischsprachiger Fachliteratur und zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen in englischer Sprache befähigen. Das Anfertigen von schriftlichen Studienleistungen sowie von Prüfungsleistungen in englischer Sprache wird nicht gefordert. Darüber hinaus wird vorausgesetzt, dass Sie über aktive und passive Kenntnisse einer weiteren modernen Fremdsprache verfügen, die Sie zur Lektüre von Fachliteratur befähigen.
Nähere Informationen finden Sie in den entsprechenden Studienordnungen im Bereich “Dokumente und Formulare” auf dieser Homepage.

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Wieviele Leistungspunkte muss ich in welchem Studienjahr erreichen?
Laut § 4 der Prüfungsordnung müssen Sie
nach Abschluss des 1. Studienjahres mindestens 15 LP,
nach Abschluss des 2. Studienjahres mindestens 54 LP,
nach Abschluss des 3. Studienjahres mindestens 108 LP,
nach Abschluss des 4. Studienjahres mindestens 135 LP,
nach Abschluss des 5. Studienjahres mindestens 162 LP
erreicht haben.

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Welche Prüfungsordnung gilt für mich?
Für alle Studierenden, die ihr Studium im WiSe 11/12 aufgenommen haben, gilt ausschließlich die neue Ordnung. Für alle, die vor diesem Zeitpunkt ihr Studium begonnen haben und keinen Wechsel der Prüfungsordnung beantragt haben, gilt die alte Ordnung. Sowohl die alten, wie auch die neuen Studienordnungen finden Sie auf dieser Homepage bei den Downloads Ihres Faches unter “Dokumente und Formulare”.

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Muss ich mich zum Pflichtpraktikum anmelden?
Die Anmeldung zum Pflichtpraktikum erfolgt in JOGU-StINe mit der Anmeldung für das Seminar zum Praktikum. Bitte informieren Sie sich über den Umfang des Praktikums in der Prüfungsordnung Ihres Faches. Sie finden die Ordnungen unter “Dokumente und Formulare” auf dieser Homepage.

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Kann ich im Rahmen meines Studiums einen Auslandsaufenthalt einplanen?
Ja, ein Auslandsaufenthalt bietet sich in der Regel nach dem 4. Fachsemester an. Gerne beraten Sie die Erasmus-Beauftragten der Fächer über Möglichkeiten eines Austausches. Bitte sprechen Sie mit den Studienfachberatern vor Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes ab, welche Veranstaltungen aus dem Ausland wir Ihnen anerkennen können.

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Ich habe im Ausland/an einer anderen deutschen Universität Veranstaltungen besucht. Kann ich mir diese anerkennen lassen?
Bitte besprechen Sie die extern erbrachten Leistungen mit dem Studienfachberater und füllen Sie mit ihm gemeinsam ein Formular zur Anerkennung aus. Mit diesem gehen Sie dann bitte zu Ihrer Prüfungsmanagerin, die die Anerkennungen in JOGU-StINe einträgt.

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Wie melde ich mich als Erasmusstudierender für Veranstaltungen an?
I’m an exchange student. How can I apply for classes?

Alle Informationen finden Sie unter: http://www.uni-mainz.de/studium/5285_DEU_HTML.php Bitte beachten Sie unbedingt die dort angegebenen Fristen!
You can find all necessary information here: http://www.uni-mainz.de/studium/5285_ENG_HTML.php
Please note the deadlines stated there!

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Ich benötige für das BAföG-Amt, die Anmeldung meiner BA-Arbeit, für einen Auslandsaufenthalt etc. eine Leistungsübersicht. Woher bekomme ich diese?
Zuständig ist die Prüfungsmanagerin bzw. der Prüfungsmanager Ihres Kernfaches. In den Sprechzeiten erhalten Sie dort eine Leistungsübersicht.

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Wann gibt es einen Master-Studiengang?
Die Regelungen für die drei Fächer Kulturanthropologie/Volkskunde, Theaterwissenschaft und Filmwissenschaft sind unterschiedlich. Bereits zum SoSe 2012 wird der Master-Studiengang in den Fächern Kulturanthropologie/Volkskunde und Theaterwissenschaft eingeführt. Die Prüfungsordnungen, Modulhandbücher und Studienverlaufspläne der beiden Fächer finden Sie im jeweiligen Downloadbereich. Die Filmwissenschaft bietet zum WiSe 2012/13 einen Master-Studiengang an. Alle nötigen Informationen zu diesem werden zu gegebener Zeit auf dieser Homepage veröffentlicht. Bitte sehen Sie bis dahin von Nachfragen ab.

Nähere Informationen finden Sie auf der zentralen Seite zu Master- und weiterbildenden Studiengänge.

Am Mittwoch, 7.12.2011 um 11.45 Uhr informieren Frau Dr. Constanze Schuler und Frau Sofie Taubert M.A. im P 4, Philosophicum, Johannes Gutenberg-Universität Mainz, über Aufbau und Inhalte des Masterstudiengangs Theaterwissenschaft.

Am Mittwoch, 14. Dezember 2011 um 18.00 Uhr informieren Herr Prof. Dr. Simon und Herr Dr. Schneider im P 207, Philosophicum, Johannes Gutenberg-Universität Mainz, über Aufbau und Inhalte des Masterstudiengangs Kulturanthropologie/Volkskunde.

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Jogustine – Allgemein

Was ist das Webportal JOGU-StINe?
JOGU-StINe (Johannes Gutenberg-Universität-StudienInformationsNetz) unterstützt Studierende, Lehrende und die Verwaltung bei der Organisation von Studium, Lehre und Prüfungen.

Als Studierende können Sie sich über das Webportal

  • online zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen anmelden
  • im personalisierten Online-Stundenplan einen Überblick über Ihre Veranstaltungs- und Prüfungstermine verschaffen
  • über kurzfristige Raum- oder Zeitänderungen Ihrer Veranstaltungen informieren
  • eine Übersicht über Ihre bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen sowie die erreichten Credits anzeigen lassen
  • über den Stand Ihres Studienkontos informieren.

Hier finden Sie die JOGU-StINe-Broschüre.

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Wie kann ich das Webportal JOGU-StINe nutzen?
Um JOGU-StINe nutzen zu können, benötigen Sie einen Uni-Account, der Ihnen mit Ihrem Studienbeginn automatisch vom Zentrum für Datenverarbeitung (ZDV) eingerichtet wird. Anschließend können Sie sich mit diesem Account auch bei JOGU-StINe anmelden.

Sie erreichen das JOGU-StINe-Portal unter folgender Web-Adresse:
https://JOGUStINe.uni-mainz.de

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Wer kann mir bei „technischen“ Problemen mit JOGU-StINe helfen?
Bei technischen Problemen mit JOGU-StINe steht Ihnen ein telefonischer Support zur Verfügung: (+49)6131/39-29999. Nähere Informationen finden Sie unter: http://www.info.jogustine.uni-mainz.de/

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Lehrveranstaltungen – Jogustine und Allgemein

Wie melde ich mich zu Lehrveranstaltungen an?
Achtung! In jedem Semester gibt es festgelegte Lehrveranstaltungsanmeldephasen. Nur in diesen Zeiten können Sie sich für Veranstaltungen an-, aber auch wieder abmelden. Die aktuellen Termine werden auf der Homepage des Studienbüros, aber auch durch Plakate und Flyer auf dem Campus frühzeitig bekannt gegeben. Zudem werden Sie durch eine Systemnachricht in JOGU-StINe über die geltenden Termine und Fristen informiert.

Schritt 1: Einloggen beim Webportal JOGU-StINe
Schritt 2: Anmeldung für das Modul, in dessen Rahmen die Lehrveranstaltung angeboten wird, die Sie besuchen möchten
Schritt 3: Anmeldung für die gewünschte Lehrveranstaltung

Info zu den Lehrveranstaltungsanmeldephasen sowie der Prüfungsanmeldephase:
Die allgemeine Hauptanmeldephase ist für bereits immatrikulierte Studierende vorgesehen.
Die zweite Anmeldephase ist in erster Linie für Erstsemester und Fach- bzw. Hochschulwechsler gedacht. Aber auch bereits immatrikulierte Studierende können diese Phase nutzen.
Die dritte und letzte Anmeldephase ist die so genannte Restplatzvergabe. In dieser Zeit werden die übrig gebliebenen Plätze vergeben. Diese Phase kann von allen Studierenden genutzt werden. Hier – und nur hier – gilt: „first come, first serve“.

In der Prüfungsanmeldephase müssen Sie sich explizit für jene Prüfungen anmelden, die Sie im Rahmen einer Lehrveranstaltung oder eines Moduls eine Prüfung absolvieren möchten. Die Termine der Prüfungen bzw. die Abgabetermine der Hausarbeiten erfahren Sie bei der Anmeldung zu der Prüfung über Jogustine.

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Muss ich mich für Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Studienleistungen anmelden?
Sie müssen sich im Webportal JOGU-StINe für alle Lehrveranstaltungen, die Sie besuchen möchten in den dafür vorgesehenen Anmeldephasen anmelden. Eine explizite Anmeldung ist auch für die Modulteilprüfungen bzw. die Modulprüfungen erforderlich, an denen Sie teilnehmen möchten. Für Studienleistungen ist keine Anmeldung erforderlich.

Für die verbindliche Anmeldung zu Prüfungen benötigen Sie eine TAN (Transaktionsnummer). Bitte bewahren Sie Ihren persönlichen TAN-Block, der Ihnen zu Beginn des Studiums ausgestellt wurde, sorgfältig auf.

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Wie melde ich mich zu Wahlbereichen in Jogustine an?
Die Antwort auf diese Frage finden Sie in der auf dieser Homepage hinterlegten Broschüre “Jogustine” auf Seite 8-9.

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Wie melde ich mich zum BA-Kolloquium an?
Bitte melden Sie sich innerhalb der Lehrveranstaltungsanmeldephasen (!) direkt über das Studienbüro KulturTheaterFilm bei Ihrer Prüfungsmanagerin an. Ort und Zeit des Kolloquiums finden Sie im Vorlesungsverzeichnis von Jogustine im jeweiligen Fach unter “Oberseminar”.

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Ich will mich für Veranstaltungen anmelden, aber JOGU-StINe zeigt mir nicht alle Module bzw. Veranstaltungen an, bzw. ich bekomme beim Versuch der Anmeldung eine Fehlermeldung. Was tue ich?
Überprüfen Sie als erstes, ob Sie sich aktuell in einer Lehrveranstaltungsanmeldephase befinden. Falls ja, wenden Sie sich bitte wie mit allen technischen Fragen zuerst an den JOGU-StINe-Service.

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Wie ist die Platzvergabe in JOGU-StINe geregelt?
Die Prinzipien zur Platzvergabe in Veranstaltungen mit begrenzten Teilnehmerzahlen sind in einer Senatsrichtlinie der Universität festgeschrieben.

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Dürfen bereits abgeschlossene Seminare wiederholt werden?
Nein, eine Wiederholung von Seminaren, die bereits in vorangegangenen Semestern abgeschlossen wurden, ist nicht möglich. Anders verhält sich dies bei Seminaren, in denen Sie vom Dozenten in JOGU-StINe „inaktiv“ gesetzt worden sind. Diese müssen Sie wiederholen.

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Muss ich mich von Lehrveranstaltungen und Prüfungen abmelden?
Ja. Wenn Sie feststellen, dass Sie an einer Lehrveranstaltung, zu der Sie sich angemeldet hatten, doch nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte ab. Sie ermöglichen damit anderen Studierenden die Anmeldung zu dieser Veranstaltung. Ebenfalls sollten Sie sich von Prüfungen abmelden, an denen Sie nicht teilnehmen können. Alle Anmeldephasen sind auch Abmeldephasen.
Falls Sie Rückfragen bezüglich Ihres Stundenpensums haben, stehen Ihnen die MitarbeiterInnen des Studienbüros in den Sprechzeiten gerne zur Verfügung.

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Kann ich als Studierende/r im 1. oder 2. Semester “vorstudieren”, also Veranstaltungen, die für höhere Semester angeboten werden, besuchen?
Nein. Im 1. und 2. Semester sind Sie mit den vorgeschriebenen Seminaren Ihres Kern- und Beifaches ausgelastet. Bedenken Sie außerdem, dass Sie mit einer vorgezogenen Teilnahme den Seminarplatz eines Studierenden blockieren, der dieses Seminar laut Studienverlaufsplan tatsächlich besuchen muss. Seien Sie fair, auch Sie sind einmal in einem höheren Semester. Melden Sie sich in JOGU-StINe nur für die in Ihrem Semester vorgeschriebenen Veranstaltungen an. Informationen zum Studienverlaufsplan finden Sie auf dieser Homepage bei den Downloads Ihres Faches unter “Dokumente und Formulare”.

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Mein Dozent hat mich „inaktiv“ gesetzt. Was bedeutet das?
Das bedeutet, dass Sie mehr als zwei Fehltermine im entsprechenden Seminar haben, bzw. eine andere notwendige Leistung zur aktiven Teilnahme bzw. eine Studienleistung nicht erbracht haben. Eine regelmäßige Teilnahme kann nur attestiert werden, wenn Sie bis zu zwei Einzelveranstaltungen, höchstens aber vier Veranstaltungsstunden im Semester versäumt haben. In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen zugelassen werden. Für Sie hat das Inaktiv-Setzen zur Folge, dass Sie nicht zur Prüfung zugelassen werden können und das Seminar wiederholen müssen, wenn es wieder angeboten wird. Sie können Lehrveranstaltungen, in denen Sie inaktiv gesetzt wurden, zweimal wiederholen.

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Was mache ich, wenn sich zwei Veranstaltungen, zu denen ich mich angemeldet habe, überschneiden?
Alle Anmeldephasen sind auch Abmeldephasen, Sie können sich also in der zweiten und dritten Anmeldephase wieder von Veranstaltungen abmelden. Generell gilt Kernfach vor Beifach.

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Was ist der Unterschied zwischen einer Leistung zur aktiven Teilnahme, einer Studienleistung und einer Prüfungsleistung?
Leistungen zur aktiven Teilnahme in einem Seminar werden vom Veranstaltungsleiter bzw. der Veranstaltungsleiterin in der ersten Sitzung bekannt gegeben. Sie sind – ebenso wie Studienleistungen – Voraussetzung für die Anmeldung zu einer Prüfung.

Als Leistungen für die aktive Teilnahme gelten:

  • Kurzreferat (15–30 Minuten)
  • Textmoderation
  • Protokoll (bis zu 2 Seiten)
  • Kurztest (15 Minuten, Lernfortschrittskontrolle)
  • Buchbesprechung
  • Exkursionsbericht (bis zu 2 Seiten)
  • Empirische Aufgabe (Vorstellung in 15–20 Minuten)
  • Posterpräsentation (bis 15 Minuten)
  • Lektürekarte
  • Diskussion der Pflichtlektüre
  • oder andere Leistungen in vergleichbarem Umfang.

Eine Studienleistung gilt als Bestandteil der Teilnahme an einer Lehrveranstaltung. Studienleistungen sind generell unbenotet und keine Prüfungsleistung. Vielmehr handelt es sich dabei um eine Voraussetzung, die Sie für die Anmeldung zu einer Prüfung erbringen. Zusätzlich können von dem Veranstaltungsleiter/von der Veranstaltungsleiterin weitere unbenotete Leistungen für die aktive Teilnahme bestimmt werden. Die Veranstaltungsleiterin bzw. der Veranstaltungsleiter gibt die Art und Dauer der Leistungsüberprüfung spätestens zu Beginn der Vorlesungszeit bekannt.

Als Studienleistungen gelten:

  • Klausur
  • Hausarbeit
  • Essay (3–5 Seiten)
  • Referat (30–60 Minuten)
  • Stundenmoderation
  • Protokoll (2–4 Seiten)
  • Empirische Aufgabe (Durchführung und/oder Vorstellung in 30–45 Minuten)
  • Posterpräsentation (15–30 Minuten)
  • Audio- und Videobeitrag (max. 5 Minuten)
  • oder andere Leistungen in vergleichbarem Umfang.

Eine Modulprüfung besteht grundsätzlich aus einer Prüfungsleistung, die sich auf die Stoffgebiete aller Lehrveranstaltungen des Moduls erstreckt. Sie schließt das Modul ab oder ist Teil der Modulprüfung. Die Note der Prüfungsleistung wird in die Abschlussnote des Studiengangs eingerechnet.

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Prüfungen – Jogustine und Allgemein

Muss ich mich zwangsläufig im gleichen Semester für die Modul(teil)prüfung anmelden, in dem ich die Veranstaltung(en) dieses Moduls besucht habe?
Nein. Sie können die Prüfungsleistung auch zu einem späteren Zeitpunkt erbringen, wenn Sie im laufenden Semester zu viel zu tun haben. Dazu melden Sie sich einfach in der Prüfungsanmeldephase für die jeweilige Prüfung an. Ein neuerlicher Besuch des Seminars ist nicht notwendig. Anders ist es bei Wiederholungsprüfungen. Sind Sie in der Originalprüfung durchgefallen, müssen Sie bei nächster Gelegenheit die Prüfung wiederholen. Wenn Sie sich nicht für die Wiederholungsrunde anmelden, wird Ihnen dies als zweiter Fehlversuch gewertet.

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Muss ich Veranstaltungen eines Moduls wiederholen, wenn ich nicht an der Modulprüfung bzw. Modulteilprüfung teilgenommen habe?
Nein. Es genügt, wenn Sie sich in der Prüfungsanmeldephase für die Wiederholungsrunde der Prüfung des jeweiligen Seminars anmelden. Über die abgeprüften Inhalte bei einer Klausur informieren Sie sich bitte bei dem jeweiligen Veranstaltungsleiter bzw. der Veranstaltungsleiterin.

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Wann muss ich eine nicht-bestandene Prüfung wiederholen?
Modulprüfungen können zweimal wiederholt werden. Die Meldung zur ersten Wiederholung einer Modulprüfung bzw. Modulteilprüfung soll innerhalb von sechs Monaten nach ihrem Nichtbestehen erfolgen, die Meldung zur zweiten Wiederholung innerhalb von sechs Monaten nach dem Nichtbestehen der ersten Wiederholung. In begründeten Fällen können längere Fristen vorgesehen werden, für die erste und eine zweite Wiederholung insgesamt jedoch nicht mehr als ein Jahr und neun Monate. Werden Fristen für die Meldung zur Wiederholung von Prüfungen versäumt, gelten die versäumten Prüfungen als nicht bestanden.
Die Anmeldung zu Wiederholungsrunden erfolgt ebenso wie die Anmeldungen zu den Originalprüfungen in der Prüfungsanmeldephase. Die Termine der Prüfungen bzw. die Abgabetermine der Hausarbeiten erfahren Sie bei der Anmeldung zu der Prüfung über Jogustine.
Sofern Sie in den Veranstaltungen des Moduls nicht inaktiv gesetzt wurden, müssen bzw. können Sie die zur Prüfung gehörende Veranstaltung nicht wiederholen. Bei Hausarbeiten wird nach der Anmeldung zur Wiederholungsrunde ein neues Thema mit dem Veranstaltungsleiter abgesprochen.

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Kann ich eine bestandene Prüfung eines Moduls zur Notenverbesserung wiederholen?
Nein, eine einmal bestandene Prüfung kann nicht wiederholt werden.

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Wieso erscheint im JOGU-StINe-Kalender eine Prüfung, zu der ich nicht angemeldet bin?
Sobald Sie sich zu einem Modul anmelden, erscheinen alle dazugehörigen Prüfungen im Kalender, unabhängig davon, ob Sie sich für diese angemeldet haben oder nicht. Eine Übersicht zu Ihren Prüfungen und Prüfungsanmeldungen finden Sie unter der Rubrik “meine Prüfungen”.

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Ich habe die Prüfung eines Moduls abgelegt aber die Noten sind nicht in JOGU-StINe sichtbar. Woran liegt das?
Zum einen haben die Veranstaltungsleiterinnen und -leiter für die Korrektur Ihrer Prüfungsleistungen vier Wochen Zeit. Zum anderen kann es verwaltungsbedingt zu Verzögerungen kommen. Bitte fragen Sie frühestens nach sechs Wochen bei Ihrer Prüfungsmanagerin – in der Sprechstunde – nach.

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