Wohnen für Familien

Die Wohnsituation in Mainz ist (vorsichtig ausgedrückt) schwierig: Gerade für Studierende mit Kind ist die Wohnungsfrage noch komplizierter, denn ein Kind braucht Platz und man kann nicht in ein kleines WG-Zimmer ziehen. Eine angemessen große und bezahlbare Wohnung zu finden, kann sehr zeitaufwendig und mühsam werden. Die beiden folgenden Punkte können eventuell helfen: Familienwohnungen für Studierende und Wohngeld.

Familienwohnungen in der Wohnanlage Inter II des Studierendenwerks Mainz

Im Wohnheim Inter II auf dem Campus (Jakob-Welder-Weg 30-40) gibt es 40 möblierte Doppelappartements mit Kinderzimmer. Die 2,5 Zimmerwohnung für studentische Familien enthält eine Kochnische und ein Bad. Die Wohnungen sind frisch saniert.

Familienwohnungen im Evangelischen Studentenzentrum (ESZ)

Eine weitere Möglichkeit für junge studentische Familien günstig in Campusnähe zu wohnen ist das Evangelische Studentenzentrum Mainz (ESZ). Hier gibt es 6 möblierte Familienwohnungen: Auf ca. 60 m² haben neben den Eltern maximal 2 Kinder Platz.

Wohngeld

Studierende mit Kind haben eventuell einen Anspruch auf Wohngeld, das die Finanzierung der Wohnung erleichtern kann.

Normaler Weise betrifft das Thema Wohngeld Studierende nur am Rande. Wohngeld ist nur unter strengen Auflagen für Studierende vorgesehen, da das BAföG die Mietkosten abdecken soll. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Studierende mit eigenem Kind oder Kindern können Wohngeld erhalten.

In diesem Fall gilt der Mietzuschuss offiziell dem Unterhalt des Kindes, nicht der*dem Studierenden selbst. Bei entsprechender Beantragung kann das Wohngeld auch schon während der Schwangerschaft gezahlt werden. Um sich einen Überblick über die Höhe des zu erwartenden Wohngelds zu verschaffen, reicht ein Blick ins Internet: Hier gibt es verschiedene Wohngeld-Rechner, die das komplizierte Verfahren in wenigen Klicks verständlich machen. Denn der Mietzuschuss kann je nach Bundesland, Stadt, tatsächlicher Miethöhe, Einkommen, Anzahl der Bewohner*innen und vielem Mehr variieren. Bei Alleinerziehenden mit geringem Einkommen (zum Beispiel einem 450-Euro-Job), zu betreuendem Kind und zusätzlichem Studium kann oft ein beträchtlicher Teil der Miete übernommen werden. Diese muss jedoch selbstverständlich verhältnismäßig sein und darf die finanziellen Möglichkeiten des Antragstellers nicht übersteigen. Ab 01. Januar 2021 steigt das Wohngeld um eine CO2-Komponente.

In Mainz ist das Amt für soziale Leistungen für die Antragsbearbeitung zuständig. Die Bearbeitung kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Der Mietzuschuss wird erst ab dem Antragsmonat und nicht rückwirkend gewährt, deshalb sollte man frühzeitig die entsprechenden Formulare bei der Stadtverwaltung besorgen.