Genehmigung und Anerkennung von Praktika (Studiengang M.Sc. Klima- und Umweltwandel – Modul 10/11)

Wenn Sie sich innerhalb des Moduls 10/11 – Berufspraktikum/Auslandsstudium – für die Option eines außeruniversitären Berufspraktikums in physisch-geographischen Arbeitsfeldern entscheiden, so beträgt dieses mindestens 3 Monate ohne Unterbrechung (Vollzeit mit 38 Stunden pro Woche). Ist die Wochenarbeitszeit kürzer (unterste Grenze: 4-Tage-Woche mit je 8 Stunden), dann verlängert sich der geforderte Praktikumszeitraum entsprechend (in diesem Fall bitte vorab Rücksprache halten mit Herrn Fuchs). Das 3-monatige Berufspraktikum muss in einem sinnvollen Zusammenhang mit Ihrem Studium stehen (siehe Modulhandbuch) und muss unbedingt vorab genehmigt und später anerkannt werden bei:

Herrn Prof. Dr. Hans-Joachim Fuchs (zuständig für M10-Anträge Berufspraktikum).

Bitte verwenden Sie hierzu das vorgefertigte Formular des Antrages auf Genehmigung eines Praktikums (M10/11) und später das vorgefertigte Formular des Antrages auf Anerkennung eines Praktikums (M10/11). Die organisatorische Vorgehensweise bei der Genehmigung und Anerkennung erfolgt analog zum Studiengang Bachelor of Science Geographie (bitte hier genau nachlesen). Bestehende inhaltliche Unterschiede finden Sie in diesem Textbaustein. Der Umfang des formlosen Praktikumsberichts beträgt 6-8 DIN A4 Seiten.

Das 3-monatige Praktikum im Modul 10/11 kann auch geteilt werden und bei zwei fachnahen, außeruniversitären Institutionen absolviert werden. Die Dauer pro Teilanschnitt beträgt mindestens 6 Wochen ohne Unterbrechung (Vollzeit mit 38 Stunden pro Woche) und muss einzeln (vorab) genehmigt und auch anerkannt werden. Die Eintragung der 15 Leistungspunkte in Ihr Studienkonto erfolgt jedoch erst, wenn der gesamte Praktikumszeitraum von mindestens 12 Wochen absolviert ist.