Prüfungen

Vorsitzende der Prüfungsausschüsse sind:

Magister Theologiae: Frau Univ.-Prof. Dr. Heike Grieser;
Kern- und Beifach Kath. Theologie im B.A: Herr Univ.-Prof. Dr. Stefan Altmeyer
B.Ed./M.Ed. Katholische Religionslehre: Herr Univ.-Prof. Dr. Claus Arnold

In ihrem Auftrag ist der Geschäftsführer Dr. Uwe Glüsenkamp stellvertretend für den Leiter des Studienbüros zuständig für alle prüfungsorganisatorischen und prüfungsrechtlichen Angelegenheiten.

 

Prüfungstermine

 

Die Prüfungsermine des aktuellen Semesters finden sie hier:

Termine der Prüfungen

 Abgabefrist für Seminararbeiten: 30.09.2024

 

Die Modulprüfungen verteilen sich nach der Art, in der sie durchgeführt werden - mündliche oder schriftlich - auf verschiedene Zeiträume:

Die mündlichen Prüfungen werden in allen Studiengängen in der Regel in der letzten Woche der Vorlesungszeit durchgeführt. Hierzu gibt es eine Übersicht, zur Verteilung der Modulprüfungen auf die einzelnen Wochentage (vgl. rechte Spalte: Allgemeine Informationen "Terminfestlegung der mündlichen Modulprüfungen")
Ausnahmen: In den Studiengängen Bachelor/Master of Education und Beifach Kath. Religionslehre im Bachelor Arts können im Falle nachweisbarer Überschneidungen mit Prüfungen in einem anderen Fach gesonderte Termin in der vorletzten Woche der Vorlesungszeit vereinbart werden.
Die schriftlichen Prüfungen verteilen sich wie folgt:

  • Magister Theologiae und Beifach Kath. Religionslehre im Bachelor Arts: die erste und die zweite Woche in der vorlesungsfreien Zeit.
  • Bachelor/Master of Education: die zweite Woche in der vorlesungsfreien Zeit.

Prüfungsanmeldung

Die Prüfungsanmeldung erfolgt in JOGU-StINe in den allgemein  Prüfungsanmeldephasen. Diese werden auch durch Aushang bekannt gegeben!

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Prüfungsanmeldung nur dann korrekt vollzogen ist, wenn nach deren Abschluss unter dem link "Angemeldete Prüfungen/Prüfungsliste" alle tatsächlich angemeldeten Prüfungen aufgelistet sind und bei den schriftlichen Prüfungen zusätzlich auch die Angaben von Ort und Zeit angefügt sind.

 

Prüfungsrechtliche Fragen

- Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfungen in den verschiedenen Studiengängen;
- Rücktritt von Prüfung;
- Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen, die an anderen Hochschulen erbracht wurden;

Verbindliche Erläuterung der Bestimmungen der Prüfungsordnung erfolgt durch das Prüfungsamt! Verlassen Sie sich nicht auf inoffizielle Informationen, gerade in Sachen Prüfungsordnung.

Fragen Sie lieber einmal zuviel!