Plagiat und Verfassererklärung

Plagiat ist kein Kavaliersdelikt, sondern verstößt in hohem Maß gegen die Regeln wissenschaftlichen Arbeitens.

Was ist ein Plagiat? Nichtgekennzeichnete wortwörtliche oder sinngemäße Übernahmen aus Quellen oder Literatur oder anderen Medien in Thesenpapieren, Hausarbeiten und Abschlussarbeiten etc. Daher ist jede schriftliche Arbeit eine Erklärung beizufügen, dass der Autor die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen, Literatur und Medien verwandt hat.

Welche Folgen hat Plagiat?

  • Plagiat wird als Täuschungsversuch gewertet.
  • Die Studienleistung wird mit "nicht ausreichend" 5,0 bewertet und es kann kein Leistungsnachweis ausgestellt werden.
  • In schwerwiegenden Fällen kann der Betreffende von der Erbringung weiterer Studienleistungen ausgeschlossen werden.

Schriftlichen Arbeiten ist folgende eigenhändig unterschriebene Erklärung beizufügen: „Hiermit versichere ich, dass ich die vorstehende Seminararbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwendet habe. Alle den Quellen und der Literatur entnommenen Stellen sind als solche gekennzeichnet. Ort, Datum, Name, Unterschrift".

Zusätzlich zur gedruckten Fassung müssen ab sofort alle Seminararbeiten in elektronischer Form (als eine Word- oder PDF-Datei) per E-Mail an die jeweilige Seminarleitung geschickt werden.