Allgemein

Informationen bzgl. Corona-Pandemie

.09

Ab Mai 2022 ist das Amt für Ausbildungsförderung wieder eingeschränkt für Besucher geöffnet! Trotz allem können Sie immer noch elektronische Wege zur Klärung Ihres Anliegens nutzen und Unterlagen postalisch, über den Briefkasten am Bonifaziusturm oder über E-Mail einreichen.  

 

Zur Klärung allgemeiner Anliegen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des BAföG-Servicecenters zu den unten aufgeführten Telefon- und Öffnungszeiten beratend zur Verfügung. Falls Sie weiterführende Fragen haben oder eine Beratung durch Ihre/n Sachbearbeiter/in benötigen, vereinbaren Sie bitte mit diesem/dieser einen Termin telefonisch oder per E-Mail (Kontaktdaten).

Wenn Sie Unterlagen persönlich abgeben möchten, steht für Sie im Erdgeschoss vor dem Bonifaziusturm A  ein Briefkasten bereit, welcher täglich geleert wird.

 

Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung

 

Im gesamten Bonifaziusturm gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung. Bitte beachten Sie, dass das Betreten nur mit korrekt getragenem Schutz gestattet ist.

 

Betreten des Gebäudes nur allein

 

Entsprechend der landesrechtlichen Bestimmungen muss die Anzahl der gleichzeitig im Gebäude befindlichen Personen auf maximal zwei Personen limitiert werden. Betreten Sie das 6. OG deshalb nur allein.

 

Abstand zu anderen Besuchern und den Mitarbeitern

 

Beachten Sie bitte beim Warten im und vor dem Servicecenter die auf dem Boden befindlichen Abstandsmarker und halten Sie den Sicherheitsabstand  von 1,5 m zu anderen Personen ein.

 

Einhaltung der allgemeinen Verhaltens- und Hygieneregeln

Bleiben Sie zuhause, wenn Sie krank sind.

Vermeiden Sie Berührungen wie Händeschütteln.

Niesen oder Husten Sie in die Armbeuge oder ein Taschentuch.

 

Aktuelle Telefonzeiten des Servicecenters

 

         Montag + Mittwoch        09:00 Uhr - 12:00 Uhr   I   13:00 Uhr - 15:00 Uhr

 

Aktuelle Öffnungszeiten des Servicecenters

 

        Montag + Mittwoch        09:00 Uhr - 12:00 Uhr   I   13:00 Uhr - 15:00 Uhr   

 

Die telefonischen Sprechstunden Ihres/Ihrer Sachbearbeiters/in haben sich wie folgt geändert:

 

        Dienstag           13:00 Uhr - 15:00 Uhr

        Donnerstag      13:00 Uhr - 15:00 Uhr

 

Die Kontaktdaten Ihres/r Sachbearbeiters/in entnehmen Sie bitte der Rubrik Kontakt.

 

Angesichts der aktuellen Ausnahmesituation hat das Bundesministerium sichergestellt, dass Studierende, die auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) angewiesen sind, keine finanziellen Nachteile erleiden, wenn Vorlesungen oder Unterricht an Ihrer Ausbildungsstätte wegen der COVID 19 Pandemie vorübergehend ausfallen oder der Semesterbeginn ganz verschoben wird. Diese Sicherstellung gilt auch für die Zeit nach der Pandemie, wenn sich aus diesen Gründen der Abschluss des Studiums oder das Erreichen von Leistungspunkten verzögert. Ein entsprechender Nachweis ist allerdings vorzulegen (Bestätigung des Fachbereiches oder Prüfungsamtes, ggf. schriftliche Erklärung).

Achtung: Bietet die Ausbildungsstätte Online-Lernangebote statt Präsenzunterricht/-vorlesungen an, sind die BAföG-Geförderten verpflichtet, entsprechend ihren Möglichkeiten von diesem Angebot Gebrauch zu machen!

Das Hochschulgesetz in Rheinland-Pfalz hat in § 27 Abs. 5 geregelt, dass die individuelle Regelstudienzeit unter den dort genannten Voraussetzungen (im SS 2020, WS 20/21, SS 2021 und WS 21/22 eingeschriebene und nicht beurlaubte Studierende) um bis zu vier Semester verlängert wird. Diese Regelung gilt nur für Bachelor- und Masterstudiengänge und ist förderungsrechtlich zugrunde zu legen.

 

Studierende in akuter Notlage können seit dem 16.06.2020 eine Überbrückungshilfe in einem bundesweit zugänglichen, einheitlichen Online-Tool beantragen. Die Zuständigkeit obliegt den jeweiligen Studierendenwerken (für die JGU Mainz demnach das Studierendenwerk Mainz). Antragsberechtigt sind Studierende aus dem In- und Ausland, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland immatrikuliert sind. Die Anzahl der Semester oder das Alter sind keine Ausschlussgründe, entscheidend ist die nachgewiesene, akute pandemiebedingte Notlage. Die Beantragung der Überbrückungshilfe ist nur in einem bundesweit zugänglichen, einheitlichen Online-Tool möglich: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de/

Die Preisentwicklungen bei den Heizkosten belasten einkommensschwächere Haushalte erheblich. Der vom Bundeskabinett festgelegte einmalig ausgezahlte Heizkostenzuschuss soll dies abfedern. Davon werden auf Initiative des Bundesbildungsministeriums auch Auszubildende und Studierende profitieren, die BAföG oder beim Aufstiegs-BAföG einen Unterhaltsbeitrag erhalten. Derzeit steht ein Beschluss der Bundesregierung noch aus, weshalb noch nicht allzu viele Informationen preisgegeben werden können. Was feststeht, sind schon einmal foglende Voraussetzung für Studierende:

  • außerhalb der elterlichen Wohnung lebend (u.a. eigene Wohnung)
  • Bezug von BAföG in der Zeit von Oktober 2021 – März 2022 (mind. ein Monat)
  • separate Antragstellung ab dem 01.06.22 – 31.12.22 (Zuständigkeit noch ungeklärt)

Weitere Informationen dazu folgen dann in Kürze!

BAföG-Empfänger, deren Bewilligungszeiträume im Februar bzw. März 2022 enden, sollten bitte rechtzeitig (spätestens zwei bis drei Monate vorher) einen Wiederholungsantrag einreichen. Da auch der Betrieb in der Verwaltung eingeschränkt wurde, kann es aktuell zu längeren Bearbeitungszeiten kommen!

Studienanfängerinnen und -anfänger, die zum Sommer- bzw. Wintersemester ihre geplante Ausbildung nicht aufnehmen konnten, erhalten ihre Leistungen wie vorgesehen bereits ab dem Zeitpunkt, an dem die Vorlesungen regulär begonnen hätten - vorausgesetzt es wurde rechtzeitig ein Antrag eingereicht und es besteht generell einen Anspruch auf Ausbildungsförderung.

Anträge können weiterhin postalisch zu uns gesendet werden oder direkt vor Ort in den Briefkasten eingeworfen werden. Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir Sie bevorzugt, Ihre Unterlagen möglichst einzuscannen, als PDF-Datei zu speichern und per E-Mail an bafoeg@uni-mainz.de weiterzuleiten. Beachten Sie bitte, dass auf Formblättern und schriftlichen Erklärungen eine händige Unterschrift benötigt wird. Solche Unterlagen/Seiten bitte ausdrucken, unterschreiben und einscannen!

Wenn das Einkommen der Eltern wegen z.B. Kurzarbeit aufgrund der COVID-19-Pandemie sinkt oder gänzlich wegfällt, dann kann dies auch bei der BAföG-Berechnung berücksichtigt werden. Auszubildende müssen einen sog. Aktualisierungsantrag (Formblatt 7) stellen, auf dem die Eltern die Angaben zu ihrem Einkommen machen und auch unterschreiben müssen. Das Formblatt 7 kann innerhalb des Bewilligungszeitraumes bei uns vorgelegt werden. Also selbst wenn bereits BAföG bezogen wird, kann der Antrag auf Aktualisierung eingereicht werden. Studierende, die bisher noch kein BAföG bekommen haben, profitieren auch von dieser BAföG-Regelung. Sie müssen aber gleichzeitig den normalen Antrag stellen (Formblatt 1 und Formblatt 3).

Sollten Eltern Schwierigkeiten haben, aufgrund pandemiebedingter Einschränkungen einen Einkommensnachweis vorzulegen (Risikogebiet; Verhängung von Ausgangssperren / Quarantäne; keine Möglichkeit der Übermittlung über elektronische Medien), teilen Sie uns das bitte mit.

Achtung: Die Förderung erfolgt immer vorläufig! Spätestens nach Ende des Bewilligungszeitaumes sind die erforderlichen Nachweise vorzulegen. Wenn das Einkommen beim Aktualisierungsantrag zu niedrig angegeben wurde, erfolgt eine Neuberechnung des Förderungsbetrages und kann zu einer Rückforderung führen.

Die Anrechnungsregeln für systemrelevante Berufe hat sich für BAföG-Geförderte geändert, da es aufgrund der aktuellen Situation häufig dazugekommen ist, dass zusätzliche Stunden oder eine neue Tätigkeit zur Unterstützung aufgenommen wurde.

Zusätzlich erzieltes Einkommen seit dem 01.03.2020 aus einer Tätigkeit in einem systemrelevanten Beruf von Auszubildenen ist bis zum Ende der Pandemie nicht förderschädlich. Dies gilt sowohl für eine neu übernommene Tätigkeit wie auch für eine Aufstockung der bisherigen Tätigkeit, vorausgesetzt es handelt sich auch tatsächlich um eine Tätigkeit aus einem systemrelevanten Beruf. Wer schon vorher eine solche Tätigkeit – zum Beispiel im Kranken- und Pflegedienst – wahrgenommen hat, dessen Einkommen wird weiter in der bisherigen Höhe angerechnet, das Einkommen aus zusätzlich übernommenen Stunden bleibt aber anrechnungsfrei.

Achtung: Mit dem offiziellen Ende der epidemischen Lage wird zu hohes Einkommen aus solchen Tätigkeiten wieder wie gesetzlich vorgeschrieben angerechnet!

.

Nähere Informationen und Hinweise zur Regelung bzgl. den Auswirkungen der Corona-Pandemie erhalten Sie auch auf den Seiten des Bundesminsterium für Bildung und Forschung

 

 

.

Veröffentlicht am | Veröffentlicht in Allgemein

Neue Zuständigkeiten / Sachgebietsaufteilung

Wir bitten zu beachten, dass sich ab 13.03.2017 die Zuständigkeiten der Sachbearbeiter ändern.

Bitte entnehmen Sie unter der Rubrik "Kontakt" die künftige Sachgebietsaufteilung. Dort werden Sie auch alle nötigen Kontaktdaten für Ihren zuständigen Sachbearbeiter finden. Die Zuteilung richtet sich noch immer nach den Nachnamen des jeweiligen Auszubildenden.

Veröffentlicht am | Veröffentlicht in Allgemein

Antragstellung Wiederholungsantrag

Die Bewilligung von Ausbildungsförderung erfolgt zunächst für den im Bescheid angegebenen Bewilligungszeitraum. Um über diesen Zeitraum hinaus Förderung erhalten zu können, ist es erforderlich, rechtzeitig einen Wiederholungsantrag zu stellen.
 .
Bitte achten Sie darauf, dass diejenigen, deren Bewilligungszeitraum mit Ende des Wintersemesters 2016/2017 - also Februar 2017 oder März 2017 - endet, jetzt schon einen Wiederholungsantrag einreichen können.
.
Der Antrag ist spätestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums vollständig vorzulegen, damit eine lückenlose Weiterzahlung gewährleistet werden kann.
.
Außerdem weisen wir daraufhin, dass Immatrikulaitonsbescheinigungen nach § 9 BAföG für jedes Fachsemester einzureichen sind.
Veröffentlicht am | Veröffentlicht in Allgemein

Hinweis Vermögensüberprüfung und Mitteilung der Steuer-ID

Wir weisen noch einmal darauf hin, dass die Kreditinstitute verpflichtet sind, dem Bundeszentralamt für Steuern mitzuteilen, in welcher Höhe Freistellungsvolumen tatsächlich in Anspruch genommen wurde. Zum Zwecke der Missbrauchsbekämpfung werden diese Daten dem Amt für Ausbildungsförderung mitgeteilt.
Dieses hat bei Falschangabe von Vermögenswerten nicht nur die Pflicht bei festgestelltem Leistungs-missbrauch die zu Unrecht empfangenen Leistungen zurückzufordern, sondern muss jeden Einzelfall der zuständigen Staatsanwaltschaft vorlegen, die einen möglichen Sozialbetrug prüft. In diesen Fällen ist auch mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen   mehr >>

Mit Inkrafttreten des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 26. Juni 2013 (BGBl. I Seite 1809) wird ab dem Veranlagungszeitraum 2016 ein neues elektronisches Datenübermittlungsverfahren eingeführt. Daher ist es erforderlich, dass bei der Antragstellung von Ausbildungsförderung die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.) schriftlich mitgeteilt wird. Sofern noch nicht geschehen, sollten Sie dies noch nachträglich melden  mehr >>

Veröffentlicht am | Veröffentlicht in Allgemein

Briefkasten

Aufgrund der hohen Nachfrage steht Ihnen mittlerweile auf dem Campus an der Poststelle (Jakob-Welder-Weg 5, Briefschlitz direkt an der Tür) ein Briefkasten für den Einwurf von Unterlagen zur Verfügung. Bitte achten Sie darauf, lose Papiere mit einem Umschlag einzuwerfen. Der Briefschlitz an der Tür weist ausdrücklich daraufhin, dass dort auch Unterlagen für BAföG eingeworfen werden können.

Im Bonifaziusturm selbst ist der Briefkasten im 4. Stockwerk nur noch während der Öffnungszeiten zugänglich. Unterlagen können nicht in den Nachtbriefkasten des Turmes eingeworfen werden. Diese werden uns nicht zugestellt. Mittlerweile wurde außerhalb des Turmes auf der rechten Seite ein separater Briefkasten angebracht, der nur von der Förderungsabteilung geleert wird.

Veröffentlicht am | Veröffentlicht in Allgemein

Förderungsabteilung ab 24.03.2014 geöffnet – neue Sachgebietsaufteilung und Öffnungszeiten

Die Förderungsabteilung der Johannes Gutenberg-Univeristät Mainz wird wieder ab dem 24.03.2014 für Sie zur Verfügung stehen.

Ab sofort finden uns Besucher im Bonifaziusturm A, 4. OG in der Rhabanusstraße 3 in 55118 Mainz (Nähe Hauptbahnhof).

Die Postanschrift bleibt wie bisher! 

Bitte verwenden Sie ausschließlich für eingehende Post folgende Anschrift:

Post

Johannes Gutenberg-Univeristät Mainz

Förderungsabteilung

55099 Mainz

neu

Wir bitten zu beachten, dass die Sachgebiete neu aufgeteilt wurden (die neue Aufteilung entnehmen Sie der Rubrik "Kontakt") und die Öffnungszeiten des Servicecenters sich geändert haben:

Mo - Do 09:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mo + Mi 13:00 Uhr - 15:30 Uhr

freitags geschlossen

 

Veröffentlicht am | Veröffentlicht in Allgemein

Umzug Förderungsabteilung

Von den notwendigen Sanierungsmaßnahmen im Forumsgebäude sind nun u.a. auch wir, d.h. die Förderungsabteilung, Amt für Ausbildungsförderung und von uns betreuter Stipendienbereich, betroffen. Wir verlassen in Kürze den Campus und beziehen für die nächsten Jahre Räumlichkeiten gegenüber des Mainzer Hauptbahnhofes im Bonifaziusturm A.
Wegen umfangreicher Umzugsvorbereitungen und notwendiger technischer Änderungen bleiben unsere Büros ab dem 03. März 2014 geschlossen.
Wir sind bemüht, Ihnen ab dem 24. März 2014 in unseren neuen Räumen im Bonifaziusturm A wieder in gewohnter Weise zur Verfügung zu stehen. Sollten wider Erwarten unvorhersehbare Verzögerungen eintreten, werden wir dies auf unserer Internetseite bekannt geben. Bitte informieren Sie sich dort über den aktuellsten Stand.

Unsere Besucheradresse ab dem 24. März 2014:

Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU)
Förderungsabteilung
Amt für Ausbildungsförderung
4. OG
Rhabanusstraße 3
55118 Mainz.

Unsere Postanschrift bleibt wie bisher:

Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU)
Förderungsabteilung
Amt für Ausbildungsförderung
55099 Mainz.

Veröffentlicht am | Veröffentlicht in Allgemein

Online-Antrag und Zusendung der Bescheide

Wir haben unser Service-Angebot erweitert. Es ist jetzt möglich, den Antrag auf BAföG Schritt für Schritt online auszufüllen und auszudrucken. Danach muss er nur noch unterschrieben und zusammen mit den erforderlichen Nachweisen dem zuständigen BAföG-Amt übersandt werden.

Außerdem versenden wir  unsere Bescheide ab sofort früher. Sobald der Antrag bearbeitet und entschieden ist, ergeht auch umgehend der Bescheid. Bitte denken Sie daran, dass der Bescheid Ihnen vor der Zahlung zugeht, die zurzeit immer zum Monatsende erfolgt.

Veröffentlicht am | Veröffentlicht in Allgemein

Neue Softwareeinführung

Liebe Antragstellerin, lieber Antragsteller,

wir haben eine neue Software zur Bearbeitung Ihres Antrages eingeführt. Die Bescheide sollen verständlicher und einfacher werden. Außerdem waren die jetzt genutzten Programme nicht mehr auf der Höhe der Zeit und mussten dringend ersetzt werden. Wir hoffen, dass die Einführungsphase fehlerfrei und zu Ihrer Zufriedenheit klappt.

Mit der Einführung wird zugleich die Anpassung an IBAN und BIC vorgenommen. Das sind die neuen international vereinheitlichten Bank- und Kontonummern. Wir bitten Sie daher, Ihre automatisch konvertierte und angepasste Bankverbindung zeitnah zu überprüfen und uns im Falle eines Fehlers umgehend schriftlich oder persönlich (E-Mail und Telefon sind i. d. Fall ausgeschlossen) Mitteilung zu machen.

Sollten wider Erwarten unvorhergesehene Probleme bei der Umstellung der EDV auftreten, möchten wir uns schon jetzt entschuldigen, hoffen aber auf Ihr Verständnis. Wir sind in jedem Fall bemüht, mögliche nicht vorhersehbare Fehler umgehend zu korrigieren.

Für Ihr Verständnis möchten wir uns schon jetzt bedanken.

Ihr BAföG-Amt

Veröffentlicht am | Veröffentlicht in Allgemein

Informationsblatt zum Wintersemester

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für das Wintersemester ein neues Informationsblatt erschienen ist, in dem auf eine frühzeitige Antragstellung auf Weitergewährung von Leistungen nach § 50 Abs. 4 BAföG aufmerksam gemacht wird.

Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zur vereinfachten Vorlage der Leistungsbescheinigung nach dem 3. Fachsemester.

Veröffentlicht am | Veröffentlicht in Allgemein